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Soziale Absicherung während dem Zivildienst
In Zeiten in denen Renten und Sozialleistungen immer weiter gekürzt werden, ist es wichtig zu wissen, was
einem überhaupt noch zusteht. Als Zivildienstleistender hat man glücklicherweise eine relativ gute
soziale Absicherung.
Heilfürsorge
Renten- und sonstige Versicherungen
Heilfürsorge:
Für die Dauer seines Dienstes hat ein Zivi Anspruch auf unentgeldliche Heilfürsorge. Bedeutet, ihr seid über
das Bundesamt für Zivildienst krankenversichert. Zudem müsst ihr auch keine Praxisgebühr zahlen. Vorsicht vor
Arzthelferinnen in der Ausbildung, die wissen das oftmals nicht :).
Allerdings gilt diese Heilfürsorge nur, wenn ihr einen Krankenschein verwendet. Krankenscheine erhaltet ihr von eurer
Dienststelle einmal im Quartal. Es gibt einen Schein für einen allgemeinen Arzt und einen für den Zahnarzt. Benutzt ihr
diesen nicht, zählt ihr als Privatpatienten und müsst die Behandlung selbst zahlen.
Ein kleines Beispiel: Ihr habt Zahnschmerzen und wollt zum Zahnarzt. Als erstes geht ihr zu eurem Dienststellenleiter/Betreuer und
sagt, ihr möchtet einen Krankenschein für den Zahnarzt. Danach geht ihr mit dem Schein zum Zahnarzt und lasst euch behandeln. Der Schein bleibt dann beim Zahnarzt und
ihr könnt euch das ganze Quartal unentgeldlich bei diesem Zahnarzt behandeln lassen. Kommt es aus irgendwelchen Gründen vor, dass ihr euch nicht mehr bei
diesem Zahnarzt behandeln lassen wollt, er aber noch den Quartalsschein habt, müsst ihr Folgendes tun: Zu diesem Zahnarzt gehen und euch
eine Überweisung für einen anderen Zahnarzt holen. Dann könnt ihr euch mit der Überweisung bei anderem Zahnarzt behandeln lassen.
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Renten- und sonstige Versicherungen:
Während ihr Zivi seid, zahlt das Bundesamt für Zivildienst für euch in die Rentenkasse ein. Am Ende eurer Dienstzeit
erhaltet ihr darüber eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung niemals verlieren. Denn das Dokument kann nicht wiedergebracht werden
und falls ihr früh in Rente gehen müsstet, kann dies viele Euros monatlich ausmachen.
Beiträge für die Arbeitslosenversicherung zahlt das Bundesamt für Zivildienst pauschal für euch ein. Ob ihr bei einer
Arbeitslosigkeit nach Dienstende AGI oder AGII bekommt, entscheidet die Agentur für Arbeit in Bezug auf die Verhältnisse vor eurer
Dienstzeit.
Noch eine kleine Anmerkung: Unter Umständen zahlt das BAZ auch Beiträge für Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Darunter
kann auch eine Lebensversicherung fallen. Also wer so etwas vor Dienstbeginn abgeschlossen hat sollte sich unbedingt mal
mit dem BAZ in Verbindung setzen.
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