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Informationen zum Zivildienst
In dieser Sektion stehen euch alle allgemeinen Informationen zum Zivildienst zur Verfügung.
Arbeitszeit
Urlaub
Nebentätigkeit
Verpflegung
Schadensereignisse
Versetzung
Reisekosten
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit des Zivildienstleistenden richtet sich in der Regel an die Zeiten der hauptamtlich
Beschäftigten in der Dienststelle. Endgültig richtet sich jedoch die Arbeitszeit an die Möglichkeiten
des Arbeitszeitgesetzes. Dies bedeutet ein Zivi hat unter Umständen 7 Tage hintereinander ohne Ruhetag zu arbeiten.
Oftmals gehen unter Zivis Gerüchte herum, die besagen, dass man als Zivi nur 38,5 Stunden in der Woche arbeiten muss.
Dies ist alles falsch, es gibt keine konkreten Vorgaben. Ansonsten gilt noch:
- Der Zivi ist verpflichtet, ohne Soldausgleich, über die eigentliche Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, soweit
dies erforderlich ist. Überstunden kann man sich jedoch anrechnen lassen und müssen innerhalb
von 2 Monaten genommen werden. Eine finanzielle Entschädigung für Überstunden gibt es nicht.
- Zivis können auch zum Schichtdienst herangezogen werden. Einen finanziellen Zuschlag oder Freizeitausgleich
gibt es hier nicht.
- Beim Nachtdienst verhält es sich fast genauso wie beim Schichtdienst. Jedoch hat der Zivi in manchen
Fällen Anspruch auf Freizeitausgleich.
- Wer an Sonn- oder Feiertagen arbeiten muss erhält hier auch keinen Freizeitausgleich. Ausgenommen die
hauptamtlichen Mitarbeitern werden durch Freizeitausgleich oder finanzielle Zuschläge entschädigt.
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Urlaub:
Bei einer Dienstzeit von 9 Monaten und einer 5-Tage-Woche hat der Zivi Anspruch auf 20 Arbeitstage Erholungsurlaub.
Sollte die Dienstzeit oder die Arbeitswoche von diesen Angaben abweichen, wird der Urlaub anderst berechnet. Die Berechnung
der Urlaubstage teilt euch in diesem Fall die Dienststelle mit.
Für manche Fälle kann man auch Sonderurlaub beantragen. Hier sollte man jedoch im Zivi-Leitfaden nachschauen, da unter
bestimmtem Umständen sogar die Heilfürsorge entfällt.
- Wer plant am Ende des Zivildienstes eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen, sollte seinen Urlaub aufsparen.
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Nebentätigkeit:
Eine Nebentätigkeit muss vorher von der Verwaltungsstelle genehmigt werden. Die Nebentätigkeit muss ebenfalls
bei der Krankenkasse angemeldet werden, bei der der Zivi vor seinem Dienst Mitglied war. Zivis die Unterhalt von
der Unterhaltsicherungsbehörde beantragt haben, müssen dies dieser Behörde ebenfalls melden. Da unter Umständen
der Unterhaltsbetrag nach unten korrigiert werden muss.
Nebentätigkeiten bei der Dienststelle, sowie ein Vollzeitstudium, sind nicht möglich.
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Verpflegung:
Die Verpflegung für Zivis muss von der Dienststelle sichergestellt werden. Was genau euch serviert werden soll, ist
allerdings nicht festgelegt. Kann durch die Dienststelle keine Verpflegung gestellt werden, erhaltet ihr
eine finanzielle Entschädigung. Genaueres dazu könnt ihr in der Rubrik "Einkünfte" nachlesen.
Als Zivildienstleistender ist man übrigens gezwungen am Gemeinschaftsessen teil zu nehmen. Auf Antrag kann man sich
jedoch vom Essen befreien lassen, kriegt aber nicht die volle finanzielle Entschädigung dafür.
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Schadensereignisse:
Schädigt der Zivildienstleistende eine Dritte Person (zb. einen Betreuenden oder irgendeinen Passanten) so haftet
in der Regel das Bundesamt für Zivildienst für ihn.
Für Schäden die der Zivi durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Dienstpflichverletzung verursacht, kann er
zur Verantwortung gezogen werden.
Bei Verkehrsunfällen zahlt im Normalfall die Versicherung des Fahrzeuges die Schäden. Jedoch gilt auch hier: In grob
fahrlässigen Fällen ist der Zivi verantworlich und muss evtl. den erhöhenden Versicherungsbetrag begleichen. Es gab
mal einen Vorfall, bei dem ein Zivi einen Zaun streifte und ein Lackschaden entstand. Der Zivi musste die entstehende
Versicherungssumme begleichen, da es für die Dienststelle grob fahrlässig war, den Zaun zu übersehen. Man sieht, "grob
fahrlässig" ist ein nicht eindeutiger Ausdruck.
Für alle Schäden die außerhalb des Dienstes verursacht wurden, haftet der Zivi natürlich selbst.
Schäden am Zivildienstleistenden:
- Gesundheitliche Schäden werden nach der Heilfürsorge durch das Bundesamt behandelt.
- Bei Schäden am Privatfahrzeug zahlt immer der Zivildienstleistende selbst (auch bei Fahrten zu
Lehrgängen). Es gibt hier nur eine Ausnahme: Wenn die Benutzung des eigenen Fahrzeuges ausnahmsweise und
ausdrücklich vereinbart wurde.
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Versetzung:
Wer aus persönlichen oder dienstlichen Gründen nicht mehr an seiner Dienststelle arbeiten will/kann, kann eine Versetzung beantragen. Dienstliche
Gründe liegen dann vor, wenn zb. die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter ausgeführt werden kann.
Bei persönlichen Gründen wird ein strenger Maßstab angelegt. Ein Beispiel hierfür ist beispielsweise die Betreuung eines Angehörigen, der schwer
erkrankt ist. Der Versetzungsantrag muss über die Verwaltungsstelle an das BAZ weitergeleitet werden.
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Reisekosten:
Alle Dienstreisen bekommt man als Zivildienstleistender voll erstattet. Fahrten für die Dienststelle und zu den
Lehrgängen werden von der Dienststelle bezahlt. Falls der Weg zwischen Dienststelle und Wohnung mehr als
2km entfernt liegt, zahlt die Dienststelle ebenfalls.
An dienstfreien Tagen/Wochenenden kann man kostenlos zur eigenen Wohnung oder zur Wohnung der Familie fahren. Der
Dienstausweis gilt in Verbindung mit dem Personalausweis als Fahrkarte. Wichtig ist jedoch, dass die Strecke auch bei euch
im Dienstausweis eingetragen ist. Es wird euch bei Aushändigung des Zivildienstausweises die Strecke eingetragen, die
ihr als Familienheimfahrt angegeben habt.
Für Privatreisen mit der Deutschen Bahn erhaltet ihr mit eurem Dienstausweis 25% Rabatt bei Kauf eines Tickets.
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