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Einkünfte während des Zivildienstes

Geldbezüge

Als Zivildienstleistende habt ihr während eures Zivildienstes einen (steuerfreien) Anspruch auf Sold, Verpflegungsgeld, Reisekosten, Weihnachts- und Entlassungsgeld, die ihr von der Dienststelle überwiesen bekommt. Unter den folgenden Punkten werden die einzelnen Bezüge genauer erläutert.. Übrigens: Unter dem Punkt "Soldrechner" könnt ihr euren Sold selbst berechnen.

Sold
Verpflegungsgeld
Kleider- und Wäschegeld
Mobilitätszuschlag
Weihnachtsgeld
Entlassungsgeld
Fahrt/Reisekosten


Sold:
Sold bezeichnet das "Einkommen", welches euch täglich zusteht und welches ihr zum 15. jeden Monats (mit allen anderen Bezügen) auf eurem Konto vorfinden solltet. Hier gibt es eine Unterteilung in die sogenannte Soldgruppen 1, 2 und 3. Zu Beginn befindet ihr euch in der 1. Soldgruppe. Wer seine Arbeit ordentlich macht, kommt alle drei Monate in eine höhere Soldstufe. Die höhere Soldstufe bekommt ihr eigentlich immer, ausgenommen ihr haltet euch öfters mutwillig von der Arbeit fern.

Soldgruppen (jeweils täglich):
SG 1: 9,41 EUR
SG 2: 10,18 EUR (ab 4. Dienstmonat)
SG 3: 10,95 EUR (ab 7. Dienstmonat)
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Verpflegungsgeld:
Normalerweise wird einem Zivildienstleistenden eine ausreichende Verpflegung zur Verfügung gestellt, doch sollte dies nicht der Fall sein, also bietet die Dienststelle keine Mahlzeiten an, habt ihr Anspruch auf Verpflegungsgeld. Dieses wird auch ausgezahlt bei daheim verbrachten Wochenenden, Tagen des Erholungsurlaubs oder bei einer Erkrankung. Auf Antrag könnt ihr euch von einzelnen Mahlzeiten befreien lassen.

Wenn ihr den ganzen Tag nicht bei den Mahlzeiten teilnehmt (z.B. am Wochenende) beträgt das Verpflegungsgeld 7,20 EUR.

Wenn Verpflegung vorhanden ist, ihr euch aber von z.B. einer Teilmahlzeit befreien lasst, bekommt ihr folgende Beträge erstattet (einfacher Satz):
Frühstück: 1,10 EUR
Mittagessen: 1,35 EUR
Abendessen: 1,15 EUR

Wenn keine Verpflegung angeboten wird, erhaltet ihr die doppelte Summe (doppelter Satz):
Frühstück: 2,20 EUR
Mittagessen: 2,70 EUR
Abendessen: 2,30 EUR
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Kleider- und Wäschegeld:
Wenn ihr eure eigenen Kleider während der Dienstzeit tragt, weil ihr keine spezielle Dienstkleidung zur Verfügung gestellt bekommt, erhaltet ihr Kleidergeld. Dieses beträgt 0,69 EUR. Dazu kommt noch das Wäschegeld von 0,49 EUR, wenn ihr eure Kleidung selbst reinigen müsst. Das macht dann zusammen täglich 1,18 EUR.

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Mobilitätszuschlag:
Bekommt ihr eine Unterkunft von der Dienststelle gestellt und wohnt mehr als 30km von eurem Heimatort entfernt, dann bekommt ihr einen Mobilitätszuschlag. Ihr erhaltet pro entfernten Kilometer 0,51 EUR, bis zu einem Betrag von 204 EUR pro Monat
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Weihnachtsgeld:
Im Monat Dezember erhaltet ihr euer Weihnachtsgeld, welches 172,56 EUR beträgt. Fällt keiner eurer Dienstmonate auf den Dezember, erhaltet ihr es mit dem Entlassungsgeld zusammen. Falls ihr euren Dienst vorzeitig beendet, verringert sich das Weihnachtsgeld.
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Entlassungsgeld:
Wenn ihr eure gesamte Zivildienstzeit abgeleistet habt, erhaltet ihr 690,24 EUR. Beendet ihr euren Dienst vorzeitig wird das Entlassungsgeld verringert.
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Fahrt/Reisekosten:
Wenn ihr mehr als zwei km von eurer Dienststelle entfernt wohnt, und Fahrtkosten anfallen, so können diese zurückerstattet werden (= Fahrtkosten). Auch wenn ihr zu Lehrgängen fahrt werden die Reisekosten bezahlt. Falls ihr an dienstfreien Tagen zu eurer eigenen Wohnung oder zu der eurer Familie wollt, kann eure Dienststelle den Bahnhofsnamen der Dienststelle und den des Zielortes eintragen und ihr könnt kostenlos mit Dienst - und Personalausweis mit der Deutschen Bahn fahren. Außerdem erhaltet ihr bei Privatreisen unter Vorlage des Dienst - und Personalausweises 25 % Rabatt bei der DB.
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