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Einberufung zum Zivildienst
Wer den Dienst an der Waffe verweigern möchte, der muss natrlich auch was dafür tun, bis er zum Zivildienst einberufen wird.
Musterung
Anerkennung
Einberufung
Musterung:
Die Musterung ist eine ärztliche Untersuchung, die von der Bundeswehr durchgeführt wird. Ihr erhaltet eine Einladung
wahrscheinlich zwischen dem 17. und 19. Lebensjahr. Bei der Musterung wird untersucht ob ihr körperlich in der Lage seid,
den Wehrdienst anzutreten. Wurdet ihr als tauglich eingestuft, müsst ihr Wehrdienst leisten.
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Anerkennung:
Wer Zivildienst leisten muss, muss nach der Musterung seinen Dienst an der Waffe verweigern. Dies geschiet indem man eine
Verweigerung an das Kreiswehrersatzamt seines Bezirkes schickt. Die Verweigerug muss ein Anschreiben, Lebenslauf und eine Begründung für die
Verweigerung enthalten. Das Kreiswehrersatzamt leitet die Verweigerung an das Bundesamt für Zivildienst weiter. Nach spätestens 3 Monaten solltet ihr eine
Bestätigung oder Ablehnung erhalten. Bei einer Ablehnung wird euch der Grund mitgeteilt, wieso eure Verweigerung nicht angenommen wurde. Hier habt natürlich die
Möglichkeit nochmal eine Verweigerung einzusenden.
Falls ihr auf eine schnelle Bestätigung angewiesen seid, habt ihr die Möglichkeit den zuständigen Behörden mitzuteilen, dass eure Verweigerung
bevorzugt behandelt werden soll.
Siehe auch unsere Seite zur Verweigerung
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Einberufung:
Sobald ihr eine Bestätigung für eure Verweigerung erhalten habt, könnt ihr euch auf die Suche nach einer Dienststelle machen.
Am besten bewerbt ihr euch mit einer normalen Bewerbungsmappe auf eine Zivistelle. Angebote findet ihr auf dieser Seite oder auch bei
großen Jobportalen.
Wer sich nicht selbst um eine Dienststelle kümmert, bekommt (nach längerer Wartezeit) einen Platz vom BAZ zugewiesen.
Eure Dienstzeit beginnt übrigens erst, wenn euch das BAZ (per Schreiben) einberufen hat.
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