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Knüt der Zivi
 
Bildungsmaßnahmen während dem Zivildienst

Gerade während dem Zivildienst ist es wichtig dass man sich innerhalb und ausserhalb der Dienststelle schulen kann. An der Dienststelle werden wahrscheinlich euch Mitarbeiter einweisen oder ihr werdet auf Lehrgänge geschickt. In eurer Freizeit habt ihr die Möglichkeit selbst an Lehrgänge bzw. Kurse teilzunehmen. Das BAZ unterstützt diese Eigeninitative und fördert Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Gesamtbetrag von 665 EUR.

Einweisungsdienst
Berufsförderung


Einweisungsdienst:
Zu Beginn eures Dienstes müsst ihr in eure Tätigkeiten eingewiesen werden. Dies dauert offiziell je nach Art der Tätigkeit mindestens zwei bis vier Wochen. Hierbei wird euch von eurer Dienststelle euer Umfeld gezeigt, was eure Aufgaben sind, mit wem ihr es zu tun habt usw. Ziel ist es, die Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen, die für eure Tätigkeiten nötig sind.
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Berufsförderung:
Während eurer Dienstzeit habt ihr Möglichkeiten euch weiterzubilden. Ihr bekommt vom Bundesamt für Zivildienst 665 EUR für Weiterbildungsmaßnahmen. Diese bekommt ihr aber nicht für freizeitorientierte Maßnahmen, Lernmittel wie Lexika und Wörterbücher oder z.B. um den Führerschein zu finanzieren. Zudem erhaltet ihr das Geld nur für die Dauer des Zivildienstes und kann bei nicht in Anspruchnahme nicht ausgezahlt werden. Ihr seid also gut beraten während eurer Zivildienstzeit Kurse im Gesamtwert von 665 EUR mitzumachen.

Die Förderungsmöglichkeiten können in drei Bereiche unterteilt werden:

1. Bildungsmaßnahmen berufsübergreifender Art:
hierzu zählen also Maßnahmen, die sich auf die Allgemeinbildung beziehen, wie z.B. Computergrundkurse, Sprachkurse, Rhetorikkurse und Maschinenschreiben

2.Bildungsmaßnahmen fachberuflicher Art:
das wären dann die Sachen, die für euren Beruf nützlich sein könnten, wie Fortbildungen oder Vorbereitungen für einen angestrebten Beruf.

3.Bildungsmaßnahmen schulischer Art:
hier werdet ihr unterstützt, wenn ihr z.B.als Teilzeitstudent an der Fernuni Hagen studiert, eine Abendschule besucht, oder die Fachhochschulreife erlangen wollt.

Wenn für diese Maßnahmen Fahrt- oder Unterkunftskosten entstehen müsst ihr diese selbst übernehmen. Des Weiteren gibt es ein Zuschusslimit, das für eure gesamte Dienstzeit 665,00 EUR beträgt.
Falls eine Maßnahme einen ganzen Tag dauert, könnt ihr Sonderurlaub bekommen. Davon stehen euch insgesamt 5 Tage zur Verfügung. Während dieser Zeit erhaltet ihr die Geldbezüge ganz normal.

Um diese Zuschüsse zu erhalten müsst ihr, bevor ihr die Sachen in Angriff nehmt, einen Antrag auf Berufsförderung bei eurer Dienststelle einreichen. Diesem muss eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung mit Angabe des Zeitraums und der Kosten beiliegen. Aufpassen, dass ihr dies früh genug abgebt, sonst erhaltet ihr keine Zuschüsse. Eure Diensstelle entscheidet dann, ob es mit eurem Dienst zu vereinbaren ist und schickt den Antrag dann weiter bis ihr erfahrt, ob ihr die Zuschüsse bekommt.
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