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    • CommentAuthorfabse
    • CommentTimeOct 7th 2007
     
    Hallo zusammen,
    Ich hätte eine Frage zur Berufsförderung. Ich habe vor 3 Wochen ein Kurs für digitale Fotobearbeitung belegt ( da ich eine Ausbildung zum Mediengestalter anstrebe) .Ich hatte den Antrag ausgefüllt, nur leider konnte ich den Antrag erst vorgestern an meinenBetrieb, wo ich mein Zivi leiste, einreichen , da ich an diesen Freitag erst von der Volkshochschule, wo ich den Kurs absolviere, die Kostenaufstellung bekommen habe. Nun frage ich mich, ob ich die Kosten überhaupt noch erstattet bekommen kann da ich gelesen habe, dass der Zivildienstleistende den Antrag auf Förderung so rechtzeitig in der Beschäftigungsstelle abgeben soll, dass noch vor Beginn der Maßnahme über die Förderung entschieden werden kann. Jedoch stand dort auch, wird der Antrag nach Beginn der Maßnahme in der Beschäftigungsstelle abgegeben, kann die Förderung frühestens ab dem 1. des Monats gewährt werden, in dem der Antrag eingereicht worden ist. Doch diesen Satz versteh ich nicht, daher bitte ich um eine antwort.

    Vielen Dank
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeOct 8th 2007
     
    Also ich dachte bisher eine Forderung ist nur möglich wenn den Antrag vor dem Kursbeginn abgeben wurde. Der zweite Satz verwirrt mich daher auch etwas.
    Einfach Antrag mal abgeben und abwarten. Wenn er nicht akzeptiert wird steht ja die Begründung dabei, wieso es nicht geklappt hat.