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    • CommentAuthortancho1990
    • CommentTimeDec 27th 2010
     
    Hallo Leute,
    ich habe da ein paar Fragen an Euch.

    Und zwar ist mein Problem folgendes:

    Ich habe seit Juli 2010 mein Abitur absolviert und meinen Zivildienst ab dem 1.12.2010 begonnen. (Ich habe wirklich versucht einen früheren Termin zu finden, aber bei ca. 15 Stellen, die ich angerufen habe, war nur 1 dabei, die noch im Jahr 2010 einen Platz hatte!)
    Die Stelle hatte ich schon seit August zugesagt bekommen.

    Da sich mittlerweile herausgestellt hat, dass es ab Juli 2011 keine Einzugsbescheide mehr für Zivis etc. geben wird, wird es zum Wintersemester 2011 vorraussichtlich doppelt so viele Studienbewerber geben!
    Da ich Medizin studieren will, wird die Konkurrenz besonders groß sein ( nach dem NumerusClausus wird die Chance, einen Platz zu bekommen, also stark verringert)

    Also hab ich mich entschlossen, mich schon für das kommende Sommersemester 2011 zu bewerben.

    Das Problem liegt jedoch darin, dass mein Dienstende auf den 31. Mai 2011 gesetzt ist, das Studium aber am 1. April beginnen würde.
    Um das Studium rechtzeitig beginnen zu können, müsste ich 2 Monate vorher entlassen werden und somit einen Antrag auf vorzeitge Entlassung stellen.

    Würde ich nicht vorzeitig entlassen werden, müsste ich 4 monate warten (nach Dienstende), bis das nächste Semester beginnt (jedoch ist hier die chance einen Platz zu bekommen erheblich geringer)
    Wenn man anders diskutiert, könnte ich sagen, es sind 6 monate, die ich warten muss, um mich erneut bewerben zu können.
    Da ich zur Zeit noch bei meinen Eltern wohne und nach dem Zivildienst auch kein vorheriger Arbeitsvertrag auf mich wartet, bin ich finanziell nicht wirklich abgesichert...

    Ich habe schon bei meiner Verwaltungsstelle angefragt und die haben mir gesagt, ich müsste einen Studienplatz vorweisen können. Das Problem ist, um mich weiter bei der ZVS (Hochschulstart) bewerben zu können, benötige ich eben diese Entlassungsbescheinigung vom BAZ. Ohne diese wird mein Studienplatzantrag nicht angenommen... andersrum will das BAZ einen vorweisbaren Studienplatz, um mich vorzeitig entlassen zu können... (wie man sieht, sind das Umstände, die nicht miteinander zu vereinbaren sind ...)

    Ich frage mich, ob es noch andere Tatsachen gibt, die zu einem Härtefall gezählt werden können...

    Ich hoffe Ihr wisst, was man Anderes noch machen kann!

    vielen Dank im Voraus für Eure Mühe!
    • CommentAuthorwesser
    • CommentTimeDec 27th 2010
     
    Als ich mich bei der Uni beworben hatte war ich auch noch mitten im Dienst und da reichte ein Wisch ala "Herr .. macht seinen Diest in Einrichtung XY von ... bis voraussichtlich ...". Unterschrift vom Geschäftsführer drunter und fertig. Kann mir nicht vorstellen dass das bei der ZVS nicht reichen sollte.
    Bei der Dienstverkürzung könnte ich mir vorstellen, dass es schwer wird, weil du sowohl im SS als auch WS anfangen kannst... Ich würde an deiner Stelle einfach Urlaub aufsparen und die restlichen Wochen die dir dann noch fehlen krankfeiern. Deine Chancen werden zum SS wahrscheinlich wirklich höher sein. Wenn du dann zum WS wegen des Zivildienst nicht genommen wirst wäre das ärgerlich!
    Viele Grüße, W
    • CommentAuthortancho1990
    • CommentTimeDec 27th 2010
     
    Hey wesser,

    danke schonmal für deine Antwort!
    Das selbe hatte ich zuerst auch gedacht, nur das problem ist ja, dass auf der Bescheinigung stehen würde, dass ich bis voraussichtlich Ende Mai meinen Dienst ableisten werde.... und das kreuzt sich ja mit dem Studienbeginn am 1. April, wobei ich mir dann vorstellen könnte, dass die den Studienantrag dann nicht geltend machen...
    Ich habe leider nur bis zum 15. Januar Zeit die ganzen Unterlagen einzusenden...

    Die frage bleibt, was man tun könnte...
    • CommentAuthorwesser
    • CommentTimeDec 28th 2010
     
    Mein Tip: ruf heute noch bei der ZVS an und sag, dass du zum SS studieren möchtest aber noch Zivildienst bis Ende Mai leisten musst. Urlaub hast du aufgespart, aber das reicht nicht. Antrag auf Dienstverkürzung wurde gestellt aber abgelehnt. Schilder deine Befürchtung, dass du zum WS weniger Chancen hast. Frag dann, ob du dich trotzdem bewerben kannst oder ob die Zivildienstleistende, die noch "tatsächlich" im Dienst sind, generell ablehnen.