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    • CommentAuthormigge
    • CommentTimeOct 20th 2010
     
    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Anliegen:
    Dar ich von 8:00-16:30 jeden Tag meinen Dienst ableiste, zahlte mir die Dienststelle diesen Monat 21 Tage lang 2,30 EUR Verpflegungsgelg (Auszahlung des Abendessens).
    Laut der Personalabteilung ist eine Kantine vorhanden und daher ist die Auszahlung des Verpflegungsgeldes für Frühstück bzw. Mittagessen nicht möglich.

    Wenn ich den Sachverhalt auf der Seite des BAZ richtig verstanden habe habe ich mindestens das Recht auf die Auszahlung des einfachen Satzes des Verpflegungsgeldes für das Frühstück bzw. Mittagessen wenn ich dieses NICHT einnehme.
    Sprich:

    Frühstück -> 1,10 EUR a. x. Arbeitstage
    Mittagessen -> 1,35 EUR a. x Arbeitstage

    Liege ich mit dieser Behauptung richtig und muss die Dienststelle, trotz dem vorhandensein einer Kantine, wegen dem freiwilligen Verzicht auf die Mahlzeiten meinerseits den halben Verpflegungssatz an mich auszahlen?

    Gruß