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    • CommentAuthorMehrdoan
    • CommentTimeOct 1st 2010 bearbeitet
     
    Hallo,

    ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer und habe vom Bundesamt für den Zivildienst eine „Ankündigung der Heranziehung zum 01.01.11“ erhalten. Seit dem 01. Oktober 2010 bin ich Student im ersten Semester. Im Zivildienstgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__11.html) §11 (4) 3. d) ist von einem „zum vorgesehenen Dienstantritt zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt“ als Rückstellungsgrund die Rede.

    Das Semester dauert vom 01. Oktober 2010 bis zum 31. März 2011. Am 01.01.2011 sind drei der sechs Monate um, also mehr als ein Drittel des Semesters. Meiner Auffassung ist das Semester ein Ausbildungsabschnitt. Kann ich so eine Rückstellung bis zum 01. April 2011 erwirken?

    Vielen Dank.