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    • CommentAuthorharaldich
    • CommentTimeSep 1st 2010
     
    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch für Zivis, die auf 9 Monate einberufen wurden und dann einen Bescheid bekommen, dass sie nach 6 Monaten entlassen werden.

    Ich war letzte Woche auf dem Einführungs-Zivi-Seminar und dort hieß es, für die die noch eine Einberufung auf 9 Monate erhalten haben, wird der Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet, also 6/9*20 = 13 Tage Urlaub. Davon bin ich dann auch ausgegangen.

    Heute haben wir eine Vorinformation zur Verkürzung durch unsere Dienststelle erhalten, in der steht, dass auch wir nur 6 Tage Urlaub hätten und schon genehmigter Urlaub nicht nachgearbeitet werden müssste.
    Nun meine Frage, haben wir nun 6 oder 13 Tage Urlaub?

    Habe, da ich von 13 Tagen ausgegangen bin, meinen Urlaub schon anders geplant.

    Ich beantrage jetzt einfach mal Urlaub und gehe von 13 aus, da meine Dienststelle die 6 Tage ebenfalls sehr knapp bemessen findet, könnte ich ja Glück haben und sie unterschreiben mir bis zu 13 Tage obwohl sie wissen, dass ich nach der Änderung am 1.12. eigentlich nur 6 Tage hätte...

    Weiß jemand mehr?

    Gruß
    • CommentAuthormari133
    • CommentTimeSep 3rd 2010
     
    Hey,
    das gleiche habe ich mich heute auch gefragt. Allerdings habe ich erst vor 3 Tagen angefangen und bin gespannt wie das geregelt ist. Ich dachte ich hätte 20 Tage Urlaub (weil ja noch 9 Monate) und deshalb sollte ich mir diese 20 Tage sehr schnell nehmen, so dass ich mehr davon habe bevor sie meinen Urlaub auf 13 bzw. 6 :O Tage verkürzen. 6 wäre echt hart....
    mal sehen was die anderen sagen!
    • CommentAuthorabrauer-sachsen
    • CommentTimeSep 26th 2010
     
    Hallo und guten Tag!

    Auf dem Informationstag wurde mir erzählt, daß Zivildienstleistende, die sich für sechs Monate entscheiden sechs Tage Urlaub haben und die sich für neun Monate entscheiden 20 Tage. Von meinem Arbeitgeber wurde mir aber gesagt, weil ich mich wohl für neun Monate entschieden habe, daß nach der neuen Regelung pro gedienten Monat nur noch ein Tag Urlaub zur Verfügung stünde. Das bedeutet also sechs Tage Urlaub für 6 Monate Dienst und neun Tage Urlaub für neun Monate Dienst. Allerdings würde das dem in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub widersprechen, der pro Jahr 24 Tage lang sein muß, also zwei Tage pro Monat (würde zwölf Tage für sechs Monate bzw. 18 Tage für neunmonatigen Dienst bedeuten).

    Viele Grüße
    Andreas