Allgemein    Zivildienst    Dienststellen    Forum  
nicht eingeloggt (Einloggen)

Du möchtest im Zivildienst Forum mitdiskutieren? Wenn du bereits einen Account hast, dann logge dich ein.

Falls du keinen Account hast kannst du dich, hier registrieren.


Dieses Zivildienst Forum soll Zivildienstleistenden eine Möglichkeit geben über den Zivildienst zu diskutieren.

Datenschutz
Haftungsauschluss
Impressum

Der Zivi Treff nutzt das Vanilla 1.1.2 Forum mit Modifikationen von M. Schöffler, IT-Entwicklungen.

    • CommentAuthoresca
    • CommentTimeAug 25th 2010 bearbeitet
     
    Hallo zusammen.
    Ich hoffe diese Frage wurde so noch nicht gestellt, da ich per Suchfunktion nichts gefunden habe.

    Also folgendes Problem:
    Eine Person A hat seine Schule abgeschlossen und beginnt ihren Zivildienst. Kurz vor dem Zivildienst wird ein Antrag auf Unterhaltssicherung bei der zuständigen Behörde gestellt. Die Person wohnt bereits seit mehr als 6 Monaten in einer eigenen Wohnung. Das Haus in dem sich diese Wohnung befindet gehört seinem Vater, auch er wohnt dort, jedoch wohnen beide in EIGENSTÄNDIGEN HAUSHALTEN. Jede Wohnung besitzt eine eigene Kochstelle, ein WC, etc. eben alles was eine Wohnung ausmacht. Die Miete für diese Wohnung beträgt 320€ kalt + 100€ Nebenkostenpauschale, macht im Monat 420€ Miete. Diese konnte Person A monatlich von seinem Unterhalt, den er von Vater und Mutter bezogen hat, sowie vom Kindergeld bezahlen. Diese Summe belief sich auf etwwa 630€. Der Person blieb also 210€ im Monat zum Leben.

    Wenn diese Person nun den Zivildienst beginnt, erhält sie 550€ im Monat, jedoch fallen Ansprüche auf Kindergeld und Unterhalt weg, was dazu führt, dass sie auf Unterhaltssicherung angewiesen ist.

    Die Frage nun: Kann diese Person Unterhaltssicherung nach §7a beantragen, auch wenn der Vater der Besitzer/Vermieter der Wohnung ist? Und muss der Bezug des Unterhalts und des Kindergeldes auf dem Antragsblatt als "Einkommen vor des Zivildienstes" angegeben werden?

    Ich wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort.
    Danke.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeAug 30th 2010
     
    Hi,

    ich denke nich dass du da was von der usb bekommst, eben weil die Unterkunft deinen Eltern gehört.

    LG
    • CommentAuthoresca
    • CommentTimeSep 3rd 2010
     
    jo ich bekomme auch nichts.
    ich habe glaube ich selten so eine sinnlose regel gehört. wenn mein nachbar jetzt mein vermieter wäre, wäre alles ok. aber weil es mein vater ist mit dem ich ein ganz legales mitverhältnis habe wie jeder andere auch mit einem außerfamiliären mieter, muss ich auf 300€ beihilfe verzichten. vielen dank lieber staat.
    soll ich jetzt für 9 monate ausziehen und dann wieder einziehen oder was?