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    • CommentAuthorrockstar
    • CommentTimeAug 24th 2010
     
    Folgender Fall:
    Zivildienst am 1.4.2010 begonnen.
    Vorzeitige Entlassung wg. Studienbeginn am 1.10.2010 (Beginn nur im WS) -> Abgelehnt

    Nächste Einberufungstermin wäre der 1.10., Grundausbildung dauert 3 Monate also bis 31.12.
    Das wäre auch gleichzeitig der Ende Dienstes da die Gesamtdienstzeit bis dahin 8 Monate gedauert hat. 1.4 - 31.8 + 1.10 - 31.12
    Dürfte der Bund den restlichen Urlaubsanspruch verfallen lassen (da in der AGA idR kein Urlaub genommen werden kann)?
    Wie sieht des mit Überstunden aus die im Rahmen des Zividienstes entstanden sind?
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeAug 30th 2010
     
    Gute Frage nächste bitte....

    Mein Tipp frag beim BAZ nach...

    LG
    • CommentAuthormari133
    • CommentTimeSep 3rd 2010
     
    und bitte danach deine Antwort psoten! Ich bin gespannt!