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    • CommentAuthorKlaus
    • CommentTimeAug 19th 2010
     
    Hallo Leute!
    Ich bin momentan in einer sehr unangenehmen Situation.
    Und zwar leiste ich seit dem 16.04. Zivildienst und möchte jetzt zu diesem Wintersemester studieren.
    Ich hab meinen Studienplatz bekommen und nun den Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt.
    Normalerweise sollte dies ja kein Problem sein. Seit dem neuen Gesetz soll ich ja nicht am 15.01. vom Dienst entlassen werden, sondern bereits am 31.12., da ich ja dann schon über 6 Monate hinter mir habe.
    Da das Studium nur im Wintersemester anfängt, und zwar jedes Jahr am 01.09. müsste ich also geschlagene 9 Monate auf das Studium warten. Ab 6 Monaten Wartezeit ist laut Leitfaden ein Härtefall gegeben, weswegen ich vorzeitig entlassen werden darf.
    Es gibt auch noch weitere Umstände, die es noch schwieriger für mich machen. Zum Beispiel, dass ich bereits 24 Jahre bin und je später ich anfange zu studieren, desto schlechter werden meine Berufschancen sein. Oder zum Beispiel, dass ich momentan mit meiner Freundin zusammenwohne und sie auch dort studieren möchte. Wir aber momentan über 2 Stunden Fahrt entfernt wohnen. Wie sollen wir jetzt umziehen? Zwei Wohnungen können wir uns nicht leisten, erst recht nicht so viele Umzüge. Soll sie jetzt auch ein Jahr aufs Studium warten?
    Meiner Meinung nach eigentlich ein klarer Fall, diesem Antrag sollte doch zugestimmt werden oder?

    Nun habe ich einen netten Ablehnungsbescheid bekommen, dessen Grund ich einfach nicht verstehe.
    Sie bedaure, dass sie mir keine andere Mitteilung machen kann, aber mein "Zeitverlust" würde so berechnet (Zitat):
    "Ohne den Zivildienst könnten Sie Ihr Studium am 01.09.2010 beginnen.
    Nach dem Zivildienst ist die Aufnahme der Maßnahme am 01.09.2011 möglich.
    Nach Abzug des zu leistenden Zivildienstes von 9 Monaten entsteht somit ein Zeitverlust von 3 Monaten.
    Auch unter Berücksichtigung des Wehrrechtsänderungsgesetztes Eine besondere Härte entsteht hierdurch nicht.
    Auch unter Berücksichtigung des Wehrrechtsänderungsgesetztes, welches am 01.12.2010 in Kraft tritt und unter anderem eine Verkürzung der Dauer des Zivildienstes von neuen auf sechs Monate vorsieht, ist keine andere Entscheidung möglich."


    Wie bitte?!
    Versteht das jemand? Ich hab natürlich sofort angerufen und nachgefragt was das soll. Die nette Dame konnte es mir auch nicht erklären. Sie sei neu dort und könnte das auch nicht verstehen, warum es so gerechnet wird. Es täte ihr sehr Leid, sie würde meinen Antrag sofort stattgeben, aber sie hat eben diese Richtlinie an die sie sich halten muss.

    Was ist das denn für eine Richtlinie?! Ich werde natürlich Widerspruch einlegen und meinen Anwalt hinzuziehen.
    Aber irgendwie stimmt da doch was nicht? Bei sovielen Erfahrungsberichten über Verkürzungsanträge, habe ich noch nie etwas von dieser seltsamen Berechnung der Wartezeit gelesen.


    Was könnt ihr mir dazu sagen? Ist das normal? Oder ist denen da einfach ein Fehler unterlaufen?

    Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Antworten, ihr würdet mir sehr helfen.

    Viele Grüße,
    Klaus
    • CommentAuthorrockstar
    • CommentTimeAug 23rd 2010 bearbeitet
     
    Nein das ist normal, war bei mir auch so. Deswegen folgender Vorschlag: Ziehe deinen KDV-Antrag zurück. Damit bist du dann kein Zivi mehr, könntest daher theoretisch wieder eingezogen werden. Da beim Bund die Leute immer nur quartalsweise gezogen werden sind die nächsten beiden Termine der 1.10.2010 und der 1.1.2011. Wenn du deinen Antrag mitte September stellst und die Behörden nicht besonders schnell arbeiten wirst du am 1.10 nicht gezogen. Die Dienstzeit als Zivi wird zur Wehrdienstzeit angerechnet, daher bleibt dir eine Restdienstzeit von 4 Monaten. Da der Wehrdienst verkürzt wird müsstest du aber nur noch 1 Monate ableisten. Urlaubsanspruch dazugerechnet noch eine Woche. Und das reicht natürlich nichtmal für den Grundwehrdienst. Da ich nicht genau weiß wie schnell das mit der Einberufung geht nachdem du die KDV widerrufen hast würde ich das nicht sofort abschicken nicht das du zum 1.10 ranmusst.