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    • CommentAuthoroberklops
    • CommentTimeAug 15th 2010
     
    Hallo,

    folgendes problem: meine voraussichtliche zivildienststelle liegt ca. 80 km von meinem derzeitigen wohnort (elternhaus) entfernt, kann mir aber keine unterkunft zur verfügung stellen. folgerichtig benötige ich nun eine wohnung in der nähe (der stelle), die ich mir aber selbst suchen muss. das ganze ist sehr kurzfristig, da ich lange suchen bzw. auf eine zusage warten musste, daher komme ich keinesfalls mehr auf 6 monate wohnzeit vor dienstantritt.
    also stellt sich die frage, wer kommt für meine miete auf, wenn ich praktisch erst bei dienstantritt umziehe?
    wird mir trotzdem die komplette miete erstattet und wie hoch darf diese sein?
    muss ich am ende sogar eigenständig für die miete aufkommen?

    ich habe dazu nirgends etwas konkretes gefunden, obwohl mir dieser fall eigentlich als relativ wahrscheinlich erscheint. alles was ich bisher gelesen habe, trifft nur zu wenn man bereits längere zeit in seiner wohnung wohnt...

    ich hoffe auf schnelle hilfe, vielen dank im voraus.