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    • CommentAuthorrasler
    • CommentTimeAug 1st 2010
     
    Hallo,

    ich habe während meiner Dienstzeit die Amtsarztuntersuchung (also Antrittsuntersuchung). Wollte jetzt mal fragen, ob es regelgerecht ist wenn mein Arbeitgeber die Zeit die ich beim Arzt war am Ende auf die Dienstzeit noch draufschlägt.

    Also ob ich, wenn ich 2 Stunden beim Arzt war an dem Tag 2 Stunden weiter arbeiten muss oder nach meinen 8 Stunden frei habe. Möchte an dem Tag unbedingt wo hin und nicht, dass es am Ende heißt: Du musst 2 Stunden länger arbeiten.

    Wie schaut das in den Regeln aus?

    Mit freundlichen Grüßen

    Rasler
    • CommentAuthorharaldich
    • CommentTimeAug 10th 2010
     
    Dienstliche Abordnung zum Amtsarzt -> die Arbeitszeit zählt weiter

    Bei mir lag der Termin außerhalb meiner Arbeitszeit und somit hatte ich für die Dauer der Anfahrt/Rückfahrt zum Arzt und die Dauer des eigentlichen Arztermines gleich mal Überstunden (also den Besuch als Arbeitszeit gerechnet) berechnet.

    Aus diesem Grund sollte man dich also nicht danach dabehalten.

    Was aber immer sein kann, ist, dass dich deine Dienststelle auf Grund betrieblicher Notwendigkeit Überstunden machen lässt (jedoch erst ab dem 4. Monat), die du dann durch Freizeitausgleich wieder abfeiern kannst - hängt aber nicht mit dem Arzttermin zusammen.