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    • CommentAuthorthomas25
    • CommentTimeJul 31st 2010
     
    Hallo,
    eine Sache wo ich nicht durchsteige:
    Wenn meine Dienststelle alle drei Mahlzeiten anbietet, eine aber außerhalb meiner Arbeitszeiten stattfindet, kann ich dann trotzdem dazu verpflichtet werden daran teilzunehmen?

    Z.B.: Meine Arbeit endet um 16:00 Uhr. Abendessen gibt es aber erst um 18:00. Das heißt, wenn ich wenn ich etwas Essen möchte, MUSS ich um diese Zeit zu Hause sein und könnte nicht z.B. in die Stadt fahren um etwas zu erledigen oder dergleichen.
    Natürlich könnte ich einfach wegbleiben, aber dann kriege ich auch kein Geld. Also hätte ich dann kein Essen und kein Geld und das ist ja auch nicht Sinn der Sache.

    Des Weiteren hat man ja auch nicht immer Hunger zu den vorgeschriebenen Esszeiten, später aber schon.

    Kann die Dienststelle also trotzdem sagen ich muss dort essen und fertig?
    • CommentAuthoretihad
    • CommentTimeAug 25th 2010
     
    Hi,
    Antwort kommt etwas spät, wahrscheinlich weißt dus inzwischen schon selbst :)

    Nein, du musst nicht bis 18:00h bleiben und mitessen! Hier ein Auszug aus der BAZ-Homepage:

    Sie haben laut Dienstplan eine feste Arbeitszeit, die immer um 16:00 Uhr endet. Sie möchten deshalb mit Ihrer Dienststelle den Verzicht auf das Abendessen vereinbaren. Nach der neuen Verpflegungsregelung sollte Ihre Dienststelle mit Ihnen sinnvollerweise den Verzicht auf das Abendessen vereinbaren und Ihnen 2,30 Euro auszahlen, da Ihr Wunsch berechtigt ist.