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    • CommentAuthorFloMi1989
    • CommentTimeJul 16th 2010
     
    Hallo,
    Ich bin vor ca. 5 Monaten zuhause aus- und mit meiner Freundin zusammengezogen, weil es Ärger mit meinen Eltern gab (habe keinen Kontakt mehr).
    Zum 16.6. hab ich dann mit dem Zivildienst angefangen.
    Da haben wir also 4 Monate zusammen gewohnt.
    Offiziell wohnen wir aber erst seit dem 1.6. hier.

    Jetzt ist das aber so, dass ich Idiot erst heute gemerkt hab, dass ich im Zivildienst kein Kindergeld mehr bekomme...
    Hab mich also was erkundigt und bin auf Mietbeihilfe gestossen, die ich wohl auf jeden Fall bekommen kann.
    Ich weiß nur nicht wie hoch diese bei mir währe.

    Ich wohne jetzt ungefähr 1 kilometer von meinen eltern weg und länger als 6 monate ja auch nicht..
    Kann ich jetzt trotzdem 100% meines mietanteils erstattet bekommen, weil ich ja nicht mehr bei den eltern wohnen kann?
    es besteht ja "dringender bedarf" oder wie sich das schimpft.
    Oder geht das in meinem Fall nicht..

    Ich hoffe auf antworten..
    mfG
    Flo
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJul 18th 2010
     
    "Dringender Bedarf" bedeutet, dass du bei deinen Eltern zu Hause kein eigenes Zimmer hättest (Pro Person muss ein zimmer (ohne Küche/Bad) da sein) hast.

    So würdest du wahrscheinlich 70% von der USB bekommen und den rest von deiner Dieststelle, solange du keine Dienstliche Unterkunft angeordnet bekommen hast.