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    • CommentAuthorbuxx
    • CommentTimeJun 28th 2010
     
    Hallo Leute,
    Ich habe eine Zivildienststelle in Stuttgart so gut wie sicher, das Problem liegt nur an der Unterkunft. Ich wohne 75 km davon entfernt und habe recht wenig Lust jeden Tag so viel hin und zurück zu fahren. Die Zivildienststelle bietet zwar Unterkünfte an, die sind jedoch alle belegt. Wie läuft das jetzt mit Wohnung mieten ab? Krieg ich diese Mietkosten erstattet, zu wie viel Prozent und von wem? Von der entsprechenden Behörde oder von der Zivildienststelle? Ich würde meinen Zivildienst ziemlich bald anfangen, habe aber noch keine Wohnung. Die Frau von meiner Zivildienststelle hat gemeint, dass man 6 Monate schon in der Wohnung gewohnt haben muss damit das als Wohnung für den Zivildienst anerkannt wird. Stimmt das? Und wenn ja, wie soll das anstellen? Gibts eine andere Möglichkeit?
    Ich freue mich auf schnelle Antworten, da ich meinen Zivildienst offiziell ziemlich bald anfangen muss.

    MfG
    BuXX
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJun 28th 2010
     
    Hi,
    also da deine ZDS dir keine Unterkunft stellen kann musst du dir ersteinmal von der Unterhaltssicherungsbehörde nen Formular holen, ausfüllen und wieder abgeben. Dann entscheiden die ob die dir die Unterkunft zahlen....

    Wenn du <6 Monate dort wohnst idR 70%
    wenn du >6 monate dort wohnst idR 100%

    Sollte der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt werden, MUSS deine ZDS den Rest bzw alles bezahlen !!!