Allgemein    Zivildienst    Dienststellen    Forum  
nicht eingeloggt (Einloggen)

Du möchtest im Zivildienst Forum mitdiskutieren? Wenn du bereits einen Account hast, dann logge dich ein.

Falls du keinen Account hast kannst du dich, hier registrieren.


Dieses Zivildienst Forum soll Zivildienstleistenden eine Möglichkeit geben über den Zivildienst zu diskutieren.

Datenschutz
Haftungsauschluss
Impressum

Der Zivi Treff nutzt das Vanilla 1.1.2 Forum mit Modifikationen von M. Schöffler, IT-Entwicklungen.

    • CommentAuthorNessi_90
    • CommentTimeJun 27th 2010
     
    Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Ich bin seit 2 jähriger Arbeitslosigkeit zurzeit seit Feb.2010 in einem Job mit einem befristetem Arbeitsvertrag bis 31.01.2011.
    Vor 2 Monaten habe ich einen Einberufungsbescheid bekommen für den 01.07.2010. Daraufhin habe ich eine Nachuntersuchung beantragt die auch gelaufen ist und ich bin leider tauglich. Diesen Brief das ich tauglich bin habe vor ca. 1 Woche bekommen, dort steht drinne das ich Wochen Widerspruch einlegen kann. Ich habe einen Brief zu denen geschickt das ich gerne bis zum 31.01.2011 zurückgestellt werden möchte, da ich nach 2 jahren arbeitslosigkeit endlich einen job gefunden habe und auch noch schulden abzubezahlen habe. sie sollen mich bitte zum 01.02.2011 einberufen. weil ich bin noch bis zum ende Juli in der Probezeit und wenn ich nun den zivildienst antreten würde müsste mein chef mich kündigen. und mein chef sagt ich soll das mit den klären das sie mich später einberufen.
    Nun habe ich dort freitag angerufen und die meinten wenn ich am 01.07.2010 nicht den Zivildienst antrete wird eine Strafanzeige gegen mich gestellt sie bearbeiten die Briefe noch und das wird aber nichts bis zum 01.07.2010 deswegen muss ich erstmal antreten. Die sind so stur da...

    was kann ich nun machen ich kann nicht am 01.07 dorthin vor allem die müssen doch erstmal mein brief bearbeiten und alles das doch voll die frechheit.

    meint ihr mein chef soll dort mal anrufen und druck machen oder soll ich zum anwalt gehen?

    Liebe Grüße
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJun 28th 2010
     
    Hi,

    erstmal frage ich mich, wenn du 2 Jahre arbeitslos warst, wieso hast du dich dann nicht zum Dienst gemeldet??!!?? Aber auch egal...
    Grundsätzlich kann dein Chef dich nicht kündigen weil du durch den Dienst einen Kündigungsschutz hast.

    Dazu sagt das Arbeitsplatzschutzgesetz in §2:

    "(1) Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.
    (2) Im Übrigen darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht aus Anlass des Wehrdienstes kündigen. Muss er aus dringenden betrieblichen Erfordernissen (§ 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes) Arbeitnehmer entlassen, so darf er bei der Auswahl der zu Entlassenden den Wehrdienst eines Arbeitnehmers nicht zu dessen Ungunsten berücksichtigen. Ist streitig, ob der Arbeitgeber aus Anlass des Wehrdienstes gekündigt oder bei der Auswahl der zu Entlassenden den Wehrdienst zu Ungunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt hat, so trifft die Beweislast den Arbeitgeber."

    Also wenn, müsste dein Arbeitgeber nachweisen, dass du wirklich wegen etwas anderem gekündigt worden bist!

    "(4) Geht dem Arbeitnehmer nach der Zustellung des Einberufungsbescheides oder während des Wehrdienstes eine Kündigung zu, so beginnt die Frist des § 4 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes erst zwei Wochen nach Ende des Wehrdienstes.
    (5) [...] Der Arbeitgeber darf die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder die Übernahme des Arbeitnehmers in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht aus Anlass des Wehrdienstes ablehnen."

    Also wenn du gut arbeitest, darf dein Arbeitgeber dich nicht rausschmeißen/auslaufen lassen weil du zum Dienst musst.

    Kleiner Tipp wende dich an deine Gewerkschaft! Die können dir in beiden Dingen helfen!