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    • CommentAuthorKolle
    • CommentTimeJun 3rd 2010
     
    Also ich wurde gemustert und habe kürzlich auch meinen KDV-Antrag genehmigt bekommen, nachdem ich mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Zivildienststelle suchen soll. Bisher war meine Suche noch nicht von Erfolg gekrönt, da ich auch zum 2.8 gerne anfangen würde, damit ich im kommenden Jahr zum Sommersemester (beginnt meistens April) fertig bin. Meine Frage ist nun, wenn ich mir keine eigene Stelle suche, wird dieses vom BAZ getan, suchen dir mir dann eine Stelle die im August beginnt oder erst Im november womöglich (was ich vermeiden will).
    Meine zweite Frage ist, ob es möglich ist sich jetzt noch zu befreien, denn da die Musterung schon so lange her ist, weiß ich nicht ob man das dort gefragt wurde, allerdings ist ein Kumpel von mir von Anfang an vom Kriegsdienst befreit gewesen, da er zwei Halbbrüder hatte, die diesen Dienst bereits abgeleistet haben. Bei mir war es nur ein Halbbruder, allerdings hat meine Schwester ein Freies Soziales Jahr absolviert und meine Mutter fragte mich, ob das nicht auch zählen würde um dann befreit zu werdne von jeglichem Dienst. Ist das so und wenn ja wie gehe ich damit um - gehe ich hin und sage "ach ja ich glaube ich muss nicht Dienst tun"?
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJun 3rd 2010
     
    Naja das BAZ wird dir schnellstmöglich eine Dienststelle suchen. Zu wann kann dir aber nur das BAZ selber sagen.

    Nach ZDG § 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b und f "sind anerkannte Kriegsdienstverweigerer auf Antrag [vom Zividienst] zu befreien,
    deren zwei Geschwister
    a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a des Wehrpflichtgesetzes bestimmten Dauer,
    b) Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 bestimmten Dauer,
    [...]
    f) einen freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz von mindestens neun Monaten,
    [...]
    geleistet haben."

    Demnach müsste man dann mal im Jugendfreiwilligendienstegesetz schauen was eiegntlich Jugendfreiwilligendienste sind. Dazu sagt §1 Abs. 2: "Jugendfreiwilligendienste [...] sind das freiwillige soziale Jahr (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ)."

    Demnach müsstest du freigestellt werden. Also Dienstzeitbescheinigung von deinen Geschwistern kopieren und Antrag ans BAZ.
    • CommentAuthorKolle
    • CommentTimeJun 3rd 2010
     
    Führt denn das BAZ nicht selber Unterlagen dazu, denn ich bezweifle das mein Bruder seine Unterlagen noch hat zumal er seit mehreren Jahren im Ausland lebt und demnach keinen weiteren Bedarf mehr hatte (konnte ihn leider noch nicht sprechen ob meine Vermutungen zutreffend sind) - also mein Bruder hat den Kriegsdienst verweigert und ist 20Jahre älter als ich, somit hat er eben vor eben jener Dauer seinen Dienst abgeleistet.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJun 4th 2010
     
    Klar führen die vom BAZ Akten, aber die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

    Ausserdem musst DU nachweisen das DU die Dienstbefreiung erhalten kannst. Kleiner Tipp. Im Rentenauszug müsste auch drin stehen, dass dein Bruder Dienst geleistet hat vielleicht reicht das aus.