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    • CommentAuthorgmmmm
    • CommentTimeJun 2nd 2010
     
    Hallo erstmal,
    ich fange am 01.07. meine Zivildienststelle an. Zeitgleich plante ich nun auch demnächst aus dem Elternhaus auszuziehen und mir eine eigene Wohnung zu suchen. Kann man da mit Mietgeld von dem BAZ rechnen? Oder kann man normales Wohngeld beziehen?

    Wie sieht es aus mit einer Lebensversicherung, die zeitgleich mit dem Dienstbeginn anfängt, wo der Vertrag aber schon vor der Kontaktaufnahme mit einer Dienststelle abgeschlossen wurde? Übernimmt das BAZ dafür die Kosten während des Zivildienstes?

    Dann liegt meine Dienststelle auch gute 15 km von meinem derzeitigen Wohnort entfernt. Habe ich Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten? Und wie genau wird diese dann geregelt?

    Da der Zivildienst ja ab den 01.07. auf nur noch sechs Monate festgelegt ist, wie sieht es fortan mit der Verteilung der Soldstufen, dem Weihnachtsgeld und dem Entlassungsgeld aus? Bleibt der Betrag bei den letzten beiden gleich? Wann beginnt nun die zweite, wann die dritte Soldstufe? Hat sich dort etwas an den Tagesbeiträgen getan?

    Bekomme ich die 25%-Erstattung des Fahrpreises von der Deutschen Bahn auch, wenn es sich um eine private Fahrt handelt und ich nicht auf den weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg bin?

    Kann man mit einer finanziellen Unterstützung rechnen, wenn während des Zivildienstes die Fahrschule besucht wird?

    Ganz liebe Grüße und schon mal vielen Dank für die Antworten.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJun 3rd 2010
     
    Hi,
    zur Unterkunft: Du bekommst, wenn du nicht in einer Dienstlichen Unterkunft wohnen musst (Anordung in der Einberufung) dann hast du anspruch auf Mietzahlung durch deine Dienststelle, wenn die Unterhaltssihcerungsbehörde nicht oder nur teilweise zahlt.

    Zur Lebensversicherung: Bei privaten Lebensversicherungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung muss es sich um eine Kapital- oder Rentenversicherung - auch Riester-Rente -gegen laufende Beitragszahlung handeln, bei der eine Versicherungsleistung im Erlebensfall nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten fällig (also ausgezahlt) wird.
    Eine Erstattung erfolgt grundsätzlich nur in den Fällen, in denen die Beiträge in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Wehr-/Zivildienstes aus eigenem Arbeitseinkommen – eigenen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit oder Lohnersatzleistungen – geleistet wurden.

    Also dürftest du keine bekommen.

    Fahrtkosten zur Dienststelle: Ja, du hast Anspruch auf erstattung der günstigsten Möglichkeit also idR ein Monatsticket für Bus/Bahn.

    Sold: Bei Beschluss der 6-Monats-Regelung wird idR für die ersten 3 Monate S1 und für die Monate 3-6 S2 gezahlt. S3 gibt es nur wenn man freiwillig verlängert. Für Weihnachts und Entlassungsgeld wurde noch keine Regelung veröffentlicht. Wahrscheinlich wird es aber je nach Dienstzeit ausgezahlt.

    25%-Ermäßigung: Du bekommst auf alle Normalpreise der DBAG (nicht mit den Spar-Angeboten kombinierbar und auch nicht auf Verbund-Karten) 25% Rabatt. Auch wenn du mit deinen 6 Tagen (nach der neuen Regelung) in den Urlaub fährst, kannst du die Ermäßigung nutzen. Dazu musst du aber deinen Dienstausweis mitführen.

    Fahrschule wird nicht bezuschusst. Aber wenn du z.B. für deine weitere Ausbildung o.ä. Kurse besuchen willst wie Englisch-Kurse o.ä. kannst du dafür biszu 665€ förderung "abgreifen."