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    • CommentAuthorSupercarl
    • CommentTimeJun 1st 2010
     
    Hallo an alle erstmal.
    ich habe ein paar FRagen und hoffe, dass ihr mir dabei behilflich seien könnt.
    Ich mache meinen Zivildienst in Köln und wohne etwa 150 km weg in Hessen.

    1. Meine erste Frage wäre, ob ich auch in eine Wg ziehen kann obwohl mir die Zivistelle eine dienstliche Unterkunft stellt und ob mir die USB dann trotzdem Geld dazuschießt, wenn ich diese vor Beginn des Zivis anmiete?
    Diese Situation enstand daraus, dass ich bereits die Wohnung hatte bevor ich eine Zivildienststelle hatte.

    2. Wenn ich nur eine Mahlzeit beantrage halbiert sich dann der Betrag der beiden anderen Mahlzeiten die ausgezahlt bekäme?

    3. Bekomme ich aufgrund der Entfernung von meinem Heimatort (150 km) auch noch Geld? (Ist das der Mobilitätszuschlag?)

    Lg und vielen Dank schon mal.
    • CommentAuthorriler
    • CommentTimeAug 18th 2010
     
    zu 3 wenn du in einer dienstwohnung wohnst und mehr als 30 km von zu hause weg ja.