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    • CommentAuthorjayfen
    • CommentTimeSep 14th 2007
     
    Hallo,

    mein Onkel ist gestorben und die Beerdigung ist während der Arbeitszeit. Da ich eine Strecke von ca. 300 Km in die Heimat zurücklegen muss, würde ich gerne wissen, ob mir Sonderurlaub oder Zuschüsse zustehen. Laut meiner Dienststelle nicht!?

    MFG Fabian
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeSep 14th 2007
     
    Ich denke es könnte möglich sein. Für direkte Verwandte ist im Zivildienstleitfaden folgendes definiert:

    "- Tod des Ehegatten, eines Kindes des Dienstleistenden oder eines Elternteils -> 2 Arbeitstage" (E5 2.1.11)

    Darunter fällt dein Onkel leider nicht, es heißt aber weiter:

    "Der Sonderurlaub dritte bis fünfte Strichaufzählung darf insgesamt fünf Arbeitstage im Urlaubsjahr nicht überschreiten. Für Anlässe, die in der Bedeutsamkeit den obigen Fällen nachrangig sind, gibt es grundsätzlich keinen Sonderurlaub.
    Nur bei einem unvorhersehbaren Ereignis, z.B. Tod, schwere Erkrankung eines Angehörigen, kann Sonderurlaub aus persönlichem Anlass auch während des Erholungsurlaubes gewährt werden; ansonsten ist der Erholungurlaub dafür zu verwenden."

    Also bei unvorhersehbaren Tod eines Angehörigen kann aus persönlichen Gründen auch Sonderurlaub gewährt werden. Geh nocheinmal zu deiner Dienststelle und mache sie auf den Leitfaden (Abschnitt E5 - 2.1.11 Wichtige persönliche Gründe) aufmerksam.

    Weitere Zuschüsse zum Beispiel Fahrtkosten sind mir unbekannt und gibt es wahrscheinlich auch nicht. Von der Bahn erhälst du für Privatfahrten einen Rabatt von 25%.