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    • CommentAuthorsanclassix
    • CommentTimeMay 22nd 2010
     
    Hallo...ich würde gerne wissen, wie ich weiter vorgehen soll.
    Ich werde dieses Jahr mein Abi machen. Ich bin deshalb bis zum 1.7.2010 zurückgestellt vom Zivildienst.
    Nun will ich aber ein duales Studium anfangen. Der Vertrag bei dem Unternehmen ist bereits unterschrieben und der 1.10 wäre mein erster Arbeitstag.
    Leider werde ich aber keine berufliche Ausbildung absovieren, die mit einem eigenständigen Berufsabschluss endet, sondern lediglich Praxisphasen.
    Auf der Hompage der Hochschule steht auch:,,Studierende der DHBW Karlsruhe werden Wehrpflichtrechtlich wie Studierende anderer Hochschulen behandelt."
    Was soll ich nun machen? Antrag auf Zurückstellung mit Begründung: "Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde."!?
    Oder soll ich mich gar nicht melden, denn ich habe lange nichts mehr von denen gehört?Wie stehen meine Chancen zurückgestellt zu werden und wie würdet ihr vorgehen?!
    Vielen dank im voraus
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeMay 23rd 2010
     
    Also wenn du theoretisch wie ein Studierender behandelt wirst, würde ich es mit einem Antrag versuchen der in die Richtung zieltm dass du sonst wahrscheinlich das Studium nicht aufnehmen kannst....

    ob das klappt is nicht klar
    • CommentAuthorsanclassix
    • CommentTimeMay 23rd 2010
     
    Wonach wird da eigentlich entschieden, dass ist doch willkür oder?

    In einem anderem Forum wurde mir geraten mich erstmal gar nicht beim Bundesamt zu melden und warten ob die sich melden?!
    wie seht ihr das? und wir schätzt ihr generell meine Chancen ein, sollte ich überhaupt Hoffnung haben?!

    dankend im voraus
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeMay 24th 2010
     
    Nein es ist schon klar geregelt was nen Rückstellungsgrund ist und was nicht... (kannste im Zivildienstgesetz nachlesen)

    Das Problem is aber das ja Gesetze auf viele Fälle geschrieben ist und daher auf jeden anders angewendet werden kann...

    Das Kannst du auch machen, aber dann kann es dir passieren, wenn die dich dann ziehen, dass du bis zum 3. Semester noch gezogen werden kannst. Wenn du dann nen Antrag auf Rückstellung schickst wird der aber tendentiell weniger akzeptiert...