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    • CommentAuthordicker2503
    • CommentTimeApr 19th 2010
     
    Hey so richtig habe ich das noch nicht verstanden mit den ganzen verschiedenen Summen die ich beim Zivibekomme. Also ich stelle mal kurz dar was ich vor habe.

    möchte in Kiel Zivi machen (ca. 210km) weg vom heimatort. Dort will ich mir dann mit meiner freundin eine WOhnung mieten (evtl. brauch man der baz ja nicht wissen lassen das meine freundin da auch wohnt).... und will da meinen dienst in einer tagesstätte beginnen. Eine Dienstwohnung steht mir nicht zur verfügung.
    Essen gibt es wahrscheinlich, aber ich möchte mal davon ausgehen das ich da nicht esse. Wäsche und Kleidungsgeld möchte ich auch erstmal mit eingerechnet haben.
    so denn komm ich erstmal auf:
    Sold (Stufe 1) 31 Tage x 9.41€ 291.71€
    Kleidergeld 31 Tage x 0.69€ 21.39€
    Wäschgeld 31 Tage x 0.49€ 15.19€
    Verpflegung (ganztags) 31 Einheit(en) x 7.20€ 223.2€
    Mobilitätszuschlag 210 Kilometer x 0.51€ (max.204€); 107.1€

    Summe 658.59€

    das.

    So jetzt habe ich nicht genau herausgelesen wie das ist mit meiner Wohnung ob ich da auch nochmal Geld bekomme und wenn ja wieviel?
    Außerdem darf ich doch auch kostenlos mit der Bahn zu meinem Heimatort fahren oder?
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeApr 20th 2010
     
    Alsoooo....

    Wenn du nicht in einer Dienstlichen Unterkunft wohnst, gibts auch keinen Mobi.

    Der Rest dürfte hinkommen...

    Für deine Wohnung bekommst du anteilige Miete.
    • CommentAuthordicker2503
    • CommentTimeApr 21st 2010
     
    wieviel miete bekomme ich denn wenn die wohnung warm 500e kostet und ich sie mir mit jemanden teile? und warum bekomm ich kein mobi? die dienstelle bietet ja keine wohnung an ....dafür kann ich ja nichts
    • CommentAuthorTempletonP
    • CommentTimeApr 22nd 2010
     
    ich hab auch eine Frage:
    Und zwar fange ich im Mai meinen Zivi an. Meine frage ist nun, bekomme ich am 15.05 Geld für einen halben Monat arbeit...oder für den ganzen ? Wie ist denn da die Regelung?
    Danke schonmal :)
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeApr 22nd 2010
     
    @dicker2503:

    Weil der Mobi an die Dienstliche Unterkunft gekoppelt ist. Der Leifaden sagt dazu im Abschnitt F 9:

    Dienstleistende erhalten zum Ausgleich der durch eine heimatferne Ableistung des Zivildienstes bedingten Nachteile ab Dienstantritt einen sog. Mobilitätszuschlag [...]. Der Mobilitätszuschlag ist kein Fahrkostenersatz.
    Der Mobilitätszuschlag kann nur gezahlt werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
    * Das Wohnen in einer dienstlichen Unterkunft ist durch das Bundesamt oder die Verwaltungsstelle/Zivildienstgruppe schriftlich angeordnet.
    * Die Entfernung zwischen der dienstlichen Unterkunft und dem Wohnort vor der Einberufung beträgt mehr als 30 km.
    * Es besteht ein Anspruch auf Geld- und Sachbezüge. Abweichend von diesem Grundsatz wird für die Dauer einer Erkrankung zu Hause oder einer Untersuchungshaft kein Mobilitätszuschlag gezahlt. Zu den Zeiten ohne Anspruch auf Geld- und Sachbezüge siehe Abschnitt F 3 Nr. 1.3.


    Miete würdest du wahrscheinlich, wenn ihr zusammen die ganze Wohnung bewohnt die hälfte bekommen. Aber das kann die eher die Unterhaltssicherungsbehörde sagen. Bei denne hast du ja auch ggf. Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten.


    @ TempletonP:

    Du bekommst spätestens am 15. den Sold für den gesamten Monat also sozusagen für 15 Tage nachträglich und für 15 Tage vorträglich.
    • CommentAuthordicker2503
    • CommentTimeApr 22nd 2010
     
    angenommen ich habe dann eine wohnung direkt neben der zivistelle. würde ich dann nur die miete bekommen? oder evtl. auch irgendwelche fahrtkosten oder so für die fahrt zu meinen eltern?
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeApr 29th 2010
     
    Fahrtkosten zur Zivistelle bekommst du erstattet, wenn du mehr als 2km von der Zivistelle weg wohnst.
    Für die fahrt zu deinen Eltern bekommst du (wenn die z.b. in einer anderen Stadt wohnen) deinen Dienstausweis, mit dem du dann zwischen deinem Dienstort und deinem Heimatort (bzw. den Bahnhöfen) fahren darfst (übrigens auch mit dem ICE...).