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    • CommentAuthorSchuster
    • CommentTimeApr 14th 2010
     
    Hallo zusammen,

    ich bin zurzeit in folgender Situation:
    Bin vor über 3 Jahren gemustert worden (T2) und anerkannter KDV. Daraufhin habe ich eine Ausbildung begonnen, wegen der ich bis zum 31.07.10 zurückgestellt bin.

    Nun möchte ich nach der Ausbildung zum 1. Oktober ein Studium beginnen und mache mir natürlich Gedanken ob das überhaupt Sinn macht (bis zum 3. Semester wäre das ja genau ein Jahr). Zwischendurch unterbrechen ist das blödeste was passieren kann. :-/

    Mitte September werde ich 23 Jahre alt. Da ich bei den Gesetzesformulierungen nicht wirklich durchblicke weiß ich nicht ob ich nach der Ausbildung noch einberufen werden kann oder nicht.

    Greift bei mir die Altersgrenze von 23 oder 25 Jahren und warum? Gibt es eine Möglichkeit (falls die Grenze von 23 Jahren greift) durch zurückziehen der Kriegsdienstverweigerung oder ähnliches es noch ins 3. Semester zu schaffen?

    Ich hoffe ihr könnt mir da etwas weiterhelfen.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeApr 15th 2010
     
    Die Grenze von 23 ist ziemlich schwammig formuliert. Du kannst theoretisch auch mit 27 noch gezogen werden.

    Mach also lieber deinen Dienst oder lass dich halt früher entlassen... ;)