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    • CommentAuthorharaldich
    • CommentTimeApr 12th 2010
     
    Hallo,

    ich werde bald meinen Zivildienst beginnen. Ich wohne (bei meinen Eltern) nicht weit weg von meiner Zivildienststelle und bekomme für die tägliche Anreise mit dem Bus ein Monatsticket.

    Nun bin ich auf diese Seite gestoßen:
    http://www.zivildienst.de/cln_030/lang_de/nn_151318/Content/de/DienstLeisten/Einkuenfte/Reisekosten/Familienheimfahrten/FamHStart.html__nnn=true

    Ich frage mich, ob als Familienfahrt auch die Fahrt zu meiner studierenden Freundin (300km Entfernung) gilt. Wenn man keine Eltern, Frau oder Kinder hat kann ja auch die Fahrt zu nahestenden Personen zählen. Ich habe Eltern, aber die Fahrt zu diesen ist ja schon durch die bezahlte tägliche Pendelfahrt abgegolten.

    Wisst Ihr dazu mehr? Ist eventuell jemand in der selben Situation? Oder wisst Ihr, ob ich sowas mit meiner ZVS abklären kann oder mir dadurch eventuelle Schleichwege verbaue?

    Gruß
    haraldich
    • CommentAuthorharaldich
    • CommentTimeApr 13th 2010
     
    Was passiert, wenn ich meinen Zivi-Pass "verliere"? Ich bekomme doch bestimmt Ersatz. Auf dem "verlorenen" kann ich dann ja zwei Bahnhöfe eintragen. Wie wird die Zivi-Heimfahrt in der Bahn kontrolliert? Wollen die bloß Zivi-Pass mit den entsprechenden Bahnhöfen und Ausweis sehen und vergleichen den Name, oder steckt dahinter mehr, absacannen oder so?
    • CommentAuthorharaldich
    • CommentTimeApr 13th 2010
     
    http://www.zivildienst.de/cln_030/lang_de/nn_390874/Content/de/LeitfSondInfos/Leitfaden/AbschnittF/AbschnittF12.html#I%202

    Unter 1.2.2.: Also meine Freundin ist doch eine "sonstige nahestehende Person"? Da ich zu Hause schlafe und sonst eventuell zu meiner Freundin gezogen wäre, müsste das doch sogar ganz offiziell gehen?