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    • CommentAuthorzonicer
    • CommentTimeFeb 24th 2010 bearbeitet
     
    Hallo!
    Ich bin neu hier und habe mich angemeldet, weil es mich interessiert, was man als Zivi alles machen kann, was für Rechte und Pflichten man hat und allgemein.
    Ich fange am 01.08.2010 an und zwar auf der Notaufnahme. Ich bekomme ein Soll von 533€ + WG + 7,20 Essengeld am Tag ... kann man noch für anderes Geld bekommen?
    Ich wollte in meinem ersten Thread folgendes gerne wissen:

    1) Was macht man auf der Notaufnahme eigentlich, hat jemand Erfahrung?
    2) Ich habe gehört, dass man kostenlos Bahn fahren kann, aber mein Zivildienst-Beauftragter meinte, dass man nur eine 25% Bahncard bekommt, was stimmt nun?
    3) Wie kann man Seminare/Kurse während des Zivildienstes machen? Gehen auch VHS Kurse? Müssen sie was mit dem Gesundheitssystem zu tun haben oder könnt ich theoretisch auch in den Kurs "in 2 Wochen ein Sixpack" gehen :D ?
    4) Ich bekomme ja 7,20€ Essengeld, mein Berater meint aber nur, wenn ich arbeite. Stimmt das, denn wenn ich nicht arbeite, dann muss ich ja auch was essen..?
    5) Ich habe gehört, dass man als Zivi keine Praxisgebühren und Medikamente zahlen muss.. wie macht man es, wenn man zB Hustensaft braucht, einfach Ziviausweis und fertig?
    6) Was kann man noch alles als Zivildienstleistender nutzen? Welche finanziellen Lücken, Möglichkeiten sich fortzubilden oder sonstige Tricks :P ?

    Liebe Grüße
    zonicer :)
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeFeb 24th 2010 bearbeitet
     
    also ich antworte dir grad mal....

    1) keine ahnung.....
    2) also wenn du nicht an deinem Wohnsitz Zivi machst, kannst du für "Familienheimfahrten" dir die beiden Bahnhöfe eintragen lassen und zwischen den beiden fahren. Darüber hinaus kannst du als Zivi Bahnkarten 25% billiger bekommen (mit dem Dienstausweis). Das ist allerdings keine Bahncard25... (nicht auf die Sparpreise anrechenbar)
    3) Diese Kurse sind Berufsvorbereitungs-/-fortbildungskurse. Englisch geht eigentlich immer VHS gehen auch immer mal wieder
    4) Dazu kann ich dir nur den Zivi-Leitfaden Abschnitt F6 Nummer 6 zitieren:

    "Bei Urlaub, arbeitsfreien Tagen oder Dienstunfähigkeit durch Erkrankung ohne stationäre Behandlung erhält der ZDL doppeltes Verpflegungsgeld [Also 7,20€, Anm. des Autors]. Dies gilt nicht bei Dienstreisen und Reisen im Interesse der Zivildienststelle, wenn am Dienstort unentgeltlich Gemeinschaftsverpflegung bereitgestellt wird."

    5) Ja das ist richtig. Du bekommst von deiner Dienststelle einen Krankenschein (sieht aus wie ne Überweisung) und gehst damit zum Hausarzt. Wenn du Hustensaft brauchst musst du auch zum Doc und dann ein Rezept holen. Medikamente die nicht auf nem Rezept stehen bekommst du kostenfrei.
    6) naja meißt bekommst du im Kino z.B. Rabatte...
    • CommentAuthorzonicer
    • CommentTimeFeb 24th 2010
     
    Ah ok danke! Sorry ich hab die Reihenfolge getauscht, weil mir noch was eingefallen ist :-P

    Weitere Beiträge sind erwünscht :)
    • CommentAuthorjodasch
    • CommentTimeFeb 25th 2010
     
    Hallo zusammen, muss nochmal zu den Medikamenten nachfragen...ich war kürzlich beim Arzt und er meinte zum Ausklang meiner Erkältung seien schleimlösende Brausetabletten sehr hilfreich...aber er hat mir ja kein Rezept oder Ähnliches gegeben sondern nur ein Zettel mit dem Namen...bekomme ich sowas dann auch kostenfrei und wenn ja wie muss ich das anstellen...einfach in die Apotheke laufen ??? ...kann ich mir nämlich kaum vorstellen...
    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen : )
    Gruß Jodasch
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeFeb 26th 2010
     
    @ zonicer: Ich habe dir meinen Beitrag nochmal angepasst ;)

    @jodasch: Wenn du Zivi bist bekommst du auch z.B. Hustensaft und solche Dinge auf Rezept (hab ich bekommen daher weiß ich das). Wenn du was bezahlt hast, lass dir vom Arzt nochmal den Zettel abstempeln und schick den zur Kostenerstattung mit der Quittung von der Apotheke zum BAZ.... Und nächstes Mal einfach nen richtiges Rezept geben lassen (und druaf achten, dass "Zuzahlungsbefreit" angekreuzt ist) Dazu nochmal der Leitfaden Abschnitt G6 Nummer 3
    "[...]Auch die sogenannten Bagatell-Arzneimittel (z.B. Mittel gegen Erkältungen, Schmerzen u.ä.) dürfen den Dienstleistenden - soweit sie medizinisch notwendig sind - zu Lasten der Heilfürsorge verordnet werden.[...]"
    Ansonsten gibt es so ein Merkblatt... Hier: http://tinyurl.com/yd9c93u
    • CommentAuthorSchängel112
    • CommentTimeFeb 26th 2010 bearbeitet
     
    Bei der Bahn bekommste 25%, allerdings nicht auf NRW-Ticket etc.
    Medikamente, das ist so ne Sache. Musste kürzlich selber bezahlen, aber der Arzt meinte, da müsste man bei der Zivistelle mal nachhaken wegen Erstattung.

    Das mit den VHS Kursen müsste gehen, da gibt es nur ne Obergrenze und es muss förderlich sein, sprich Sprachkurse etc.

    Gruß Thorsten ;-)
    • CommentAuthorzonicer
    • CommentTimeFeb 26th 2010
     
    ah ok und wie oft kann man da solche VHS Kurse machen?
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeFeb 28th 2010
     
    Die Kurse kannst du sooft machen wie du willst, aber wie gesagt sie müssen halt nen Berufsbezug haben. Und bis zu etwas mehr als 600 € übernimmt das baz
    • CommentAuthorzonicer
    • CommentTimeFeb 28th 2010
     
    Aha? Aber müssen die Kurse nicht von jemanden genehmigt werden? Wenn ja, ist es wahrscheinlich, dass dieser "Genemiger" mich mehr als 3-4x Kurse machen lässt?
    • CommentAuthorjodasch
    • CommentTimeMar 3rd 2010
     
    @ schnuffel: danke...das nächste Mal weiß ich Bescheid und lass mir die Sachen auf Rezept geben ; )

    @ zonicer: die Kurse müssen soviel ich weiß mit Zustimmung der Dienststelle beim BAZ genehmigt werden...und solange du deinen Höchstbetrag von 665 € nicht ausgeschöpft hast bekommst du sicherlich auch 3 oder 4 Kurse (wenn sie dir beruflich weiterhelfen) gezahlt ; )