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    • CommentAuthortristayn
    • CommentTimeFeb 17th 2010
     
    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich der viel umfragten Mietbeihilfe.
    Also ich habe vor mir eine Wohnung mit einem Kumpel zu teilen. Die kostet 400€ für jeden also 200€.
    Bekomme ich von der USB die vollen 200€ oder nur 70% von 200€ also 140€ ausgezahlt?
    Das Problem ist nämlich das meine Zivistelle keinen Wohnraum zur Verfügung stellt und daher verpflichtet wäre die
    restlichen 60€ zu bezahlen, wozu sie allerdings ncht bereit sind da es "das Buget" sprengen würde.
    Das wir die restlichen 30% übernehmen wurde von frau X abgelehnt, da es rechtswiedrig wäre.

    Was würde jetzt passieren wenn ich die Wohnung miete ohne das meine Zivistelle es weiss und ich dann den Antrag
    auf Mietbeihilfe stelle, (wenn ich praktisch schon aufgenommen bin) der sie verpflichten würde 30% zu blechen. Würde
    ich dann rausgeschmissen aus der wohnung oder kündigt mir meine Zivistelle??
    • CommentAuthorxSeasonsx
    • CommentTimeFeb 20th 2010
     
    hallo,

    Da du es "vor" hast, bekommst du nur 70%
    wenn du länger als 6 Monate eine Wohnung hast bekommst du die 100%

    also bekommst du nur 140€.
    zu deinem anderem Problem, wenn du eine Heimschlaferlaubnis hast bzw. deine Dienststelle keine Unterkuft stellt !!!MUSS!! (egal , was sie sagen ; sind verpflichtet ) die restlichen 30% zahlen.
    Hab den kampf auch grad im moment.

    Kündigen können sie dir nicht höchstens versetzen lassen ; aber wäre ziemlich dumm von denen, wenn sie es bei der BAZ mit "Wollten keine 60€ zahlen" begründen.
    Machst dich vieleicht bei der Verwaltung etwas unbeliebt, aber was solls, bist ja nur 9 Monate da :)

    viel erfolg