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    • CommentAuthorzlade
    • CommentTimeFeb 10th 2010
     
    Hallo Zusammen.

    Ich habe mithilfe eines befristeten Arbeitsvertrag meinen Zivildienst erfolgreich auf den 01.06.11 verschoben. Allerdings unter der Bedingung, dass ich bis zum 30.11.10 eine Zivilstelle nachweisen kann.
    Ich frage mich jetzt zum einen, ob die eine derartige Bedingungen stellen dürfen. eine Zivilstelle fast ein 3/4 Jahr vor Beginn zu bekommen, ist fast unmöglich.
    Davon abgesehen frage ich mich, was passiert wenn ich keine Stelle nachweisen kann? Wenn ich, wie bisher, nur Antworten bekomme, dass die Wahl für die Zivilstelle erst im Frühjahr 2011 stattfindet. Wird man mich aus dem Beruf herausreißen? Was ist dann mit der Kündigungsfrist, der ich autoatomatisch mit Berufsantritt unterliege.
    Hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeFeb 14th 2010
     
    Hi,
    ich denke schon das die das können. Wenn es nciht geht, lass es dir doch von den Zivistellen bestätigen (schriftlich) und dann einfach dem BAZ zum entsprechenden Termin schicken.

    Sie können dich einfach aus dem beruf reißen! Denn dein Arbeitgeber MUSS dich für den Pflichtdienst freistellen!

    LG