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    • CommentAuthorMaddin007
    • CommentTimeFeb 1st 2010
     
    Hallo,
    ich hoffe Ihr könnt mir helfen...!!

    im August vergangenen Jahres habe ich miene Ausbildung zum Automobilkaufmann absolviert...wurde im Betrieb auch übernommen.
    Während meine Ausbildung war ich bei der Musterung und wurde T2 eingestuft, habe mich aber nicht als Kriegsdienstverweigerer einstufen lassen als ich gefragt wurde, weil ich mir alles offen halten wollte( vor ca. 1,5 Jahren)

    ...nun Habe ich ein Schreiben zur einberufung erhalten, ( antrittsbeginn 06.04.10)
    ...da mir viele freunde berichtet haben wie es beim Bund zugeht möchte ich definitiv nicht dort hin....!!
    habe noch am selben tag, andem das schreiben kam eine ausfürliche Verweigerung aus Gewissensgründen inkl. Lebenslauf ect. abgeschickt..nun habe ich am Samstag ein Schreiben erhalten, dass meine *Verweigerung nicht anerkannt wurde, da an meiner Glaubwürdigkeit zu zweifeln ist..weil ich in der Verweigerung erwähnt habe, dass ich schon in meiner Kindheit gegen Waffen/Gewalt ect war....und demnach hätte ich schon viel früher verweigern müssen ect ect... dachte natürlich auch insgeheim vill vergessen zu werden, da ich natürlich weiterhin in meinem Ausbildungsbetrieb arbeiten möchte und mein chef voraussichtlich die stelle nciht für 9 Monate freihalten wird....ein Schreiben zur Ünabkömmlichkeit kommt für meinen Chef nicht in Frage, weil das ja nur 1- 2 jahre herausgezögert werden würde....

    ....was für Gründe kann ich am besten angeben, warum ich erst jetzt meinen KDV Antrag stelle ....sodass mein 2. Schreiben defenitiv akzeptiert wird.....???

    ich hoffe, Ihr könnt mir helfen....!
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeFeb 9th 2010
     
    Also ich kann dir nicht sagen wie du als KDV anerkannt wirst, aber schreib denen doch, dass du z.B. aufgrund deiner Ausbildung mit anderen Dingen (Lernen für die Abschlussprüfung) beschäftigt warst und daher die Verweigerung nicht früher machen "konntest."

    zu deinem Chef: Du hast als Pflichtdienstleistender ein besonderes Kündigungsschutzrecht. Schon jetzt, wenn du es deinem Arbeitgeber sagst, kann er dich nicht kündigen und MUSS dir den Arbeitsplatz freihalten.

    LG
    • CommentAuthorSchängel112
    • CommentTimeFeb 26th 2010 bearbeitet
     
    Das mit dem erneuten Antrag ist nicht unüblich. Musste es auch zweimal. Am besten schreibst du sehr ausführlich, hab beispielsweise 2 Din A4 Seiten gebraucht.
    Zwischenfrage. Bist du zufällig bei Feuerwehr, THW, oder DRK?

    Gruß Thorsten