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    • CommentAuthorFabianS
    • CommentTimeJan 26th 2010 bearbeitet
     
    Wunderschönen guten Tag,

    ich brauche dringend Auskunft über folgenden theoretischen Fall mit Bezug auf das Recht auf Unterhaltssicherung:
    Jemand zieht ca.360km aus dem Haus seiner Eltern in eine eigne Wohnung. Zwecks Studium z.B. . Allerdings muss dieser zu erst einmal seinen Zivildienst ableisten.
    So, jetzt stellt sich mir die Frage: Bekäme dieser jemand überhaupt Unterhaltssicherungsgeld, und wenn ja, wie viel?
    WIe gesagt, es wäre seine erste eigene Wohung und er hätte noch kein eigenes Einkommen, da er noch Abitur machen würde. Bezahlen könnte dieser sich seine Wohnung auch selber, allerdings ist es ja gesetzlich so geregelt, dass einem Zivildienstleistendem seine Wohnmöglichkeit finanziert werden muss.
    DIe Frist 6 Monate vor Dienstantritt in einer selbstfinanzierten Wohung zu leben, werden nicht eingehalten. Kommt nun die 70% Regelung ins Spiel?

    Eine Zivistelle hat mir nämlich gesagt, dass man unter diesem Umständen keinen Anspruch auf Mietbeihilfe hätte, und es kaum Zivistellen gibt, die einem Zivi die Miete komplett bezahlen können. Also würde sich aus dem Problem der Mietbeihilfe zwingend das Problem, überhaupt eine Zivistelle zu finden ergeben.

    Könnte diesem jemand da geholfen werden?

    MfG Fabian
    • CommentAuthorflare
    • CommentTimeJan 26th 2010
     
    Ich hatte ein ähnliches Problem.

    Als ich mit dem Zivildienst angefangen habe, wollte ich auch noch ausziehen.
    Da greift die von dir geschilderte Regelung in Kraft.
    Wenn du noch keine 6Monate irgendwo lebst, muss die Zivildienststelle deinen Unterhalt übernehmen. Du hast also Anspruch auf Mietbeihilfe.
    Das darfst du gesetzlich nicht ablehnen und könntest, selbst wenn du das mit deiner Zivildienststelle so vereinbarst, dass sie dir nichts zahlen noch nach deinem Dienst das Geld nachträglich einfordern.
    Deshalb wird dich unter diesen Umständen keine Zivildienststelle nehmen.
    • CommentAuthorFabianS
    • CommentTimeJan 26th 2010
     
    wie sieht das aus mit dem amt für unterhaltssicherung? von da bekommt man auf grund der 6 monate kein geld? und was hat es genau mit den 70% auf sich?