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    • CommentAuthorolop01
    • CommentTimeJan 20th 2010
     
    Hallo !

    Ich habe momentan ziemlichen Stress wegen der Zivildienstsache..
    Ich werde meinen Zivildienst ab März 2010 antreten, hierfür habe ich bereits die Zusage einer geeigeneten Zivildienststelle.
    Diesen Monat beende ich meine Ausbildung und arbeite den Februar einen Monat lang im Betrieb.
    Ab Oktober werde ich studieren gehen. Hierfür habe ich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen geplant, für Oktober und November Sonderurlaub zu beantragen, da sich der Studienbeginn sonst um mehr als 6 Monate verzögern würde.
    Nun wurde mir mitgeteilt, dass ein solcher Antrag nach neuen "Richtlinien" nicht mehr gültig wäre und ich könne somit meine Zivildienstzeit nicht von 9 auf 7 Monate verkürzen.
    Nun ist alles was ich geplant und geregelt habe hinfällig, da ich somit mein Studium nicht mehr antreten kann (bzw. erst 2011) und die Zeit, noch irgendetwas anderes in die Wege zu leiten ist sehr knapp.

    Was kann ich tun um mein Studium dieses Jahr noch aufnehmen zu können? Kann ich den Zivildienst nicht doch verkürzen oder verschieben oder umgehen?
    Ich habe mich doch letztes Jahr extra erkundigt, ob eine Verkürzung möglich ist und mich darauf verlassen und nun wird aufeinmal irgendwas geändert und ich soll sehen wie ich zurecht komme. Um ehrlich zu sein bin ich eher ziemlich verzweifelt..
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJan 22nd 2010
     
    Hi,

    also erstmal gibt es den Abschnitt E6 (Sonderurlaub unter Wegfall von Geld und Sachbezügen) immernoch ich weiß nicht wer dir da gesagt hat das geht nicht mehr....

    Das Ganze ist möglich "wenn die Nichtgewährung des Urlaubs für [den Zivildienstleistenden] wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde."

    Im Leitfaden ist ausdrücklich die Aufnahme eines Studiums genannt. Dafür können dir maximal 31 Tage Urlaub gewährt werden. Allerdings musst du auch deinen GESAMTEN Urlaub (wenn deine Dienststelle dich nicht vorher zwingt ihnzu nehmen (Betriebsurlaub)) zusätzlich einbringen.

    Da du aber mehr als die 31 Tage brauchst MUSST du zwingend einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.

    Erkundige dich beim BAZ nochmal und dann stell den antrag (egal was die sagen) trotzdem.....

    Das Formblatt findest du hier:
    http://www.zivildienst.de/Content/de/Downloads/Abt2Downloads/II1-050AntragGewaehrungSU_28E6Anlage_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/II1-050AntragGewaehrungSU%28E6Anlage%29
    • CommentAuthorolop01
    • CommentTimeJan 25th 2010
     
    Vielleicht hat die das am Telefon einfach nicht richtig verstanden (obwohl ich ihr es ausführlich erklärt habe) und die dachte, ich will mich KOMPLETT ZURÜCKSTELLEN lassen ..

    Damit hast du mir sehr weitergeholfen. Meinst du, ich kann das auch später ausfüllen (also während des Zivildienstes) und abschicken, weil ich momentan noch nicht weiß, wo ich studieren werde? Wollte mich im Frühjahr nochmal bei den Tagen der offenen Tür bei den Unis umsehen. Man muss ja auf dem Formular dann schon reinschreiben wo und was man studieren will.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJan 25th 2010
     
    Naja die wollen das schnellstmöglich. Also solltest du das machen sobald du dich entschieden hast.