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    • CommentAuthormichib235
    • CommentTimeJan 2nd 2010
     
    Also ich trete im August mein Zivildienst an, in der Jugendherberge. Jetz hab ich mal ne Frage und zwar wie genau sich das Verpflegungsgeld berechnet. Weil ich habe mich vom Frühstück befreien lassen. Also an den Tagen an denen ich arbeite quasi 1,10€ oder 2,20€ was nun eigentlich?^^ Bei etwa 22 Arbeitstagen im Monat etwa 22€/44€,stimmt doch soweit oder???Aber wie ist es denn jetzt im Schichtbetrieb,wenn ich also morgends arbeite bis mittags um 15uhr,bekomm ich dann auch das Verpflegungsgeld für das Abendessen oder wie läuft das????Oder wenn ich Spätschicht habe von 14uhr-22uhr,dann würde mir ja quasi auch noch das Mittagessen entgehn.Kann mir da jemand helfen wie genau das so aussieht???

    Vielen Dank =)
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJan 2nd 2010
     
    Also:

    1. Du bekommst für jeden Tag Geld, auch wenn du nicht arbeitest. => An Tagen wo du halt garnicht arbeitest, bekommst du dann die 7,20€ Tagesverpflegungssatz ausgezahlt.
    2. Wenn du nicht arbeitest, bekommst du i.d.R. das Geld für diese Mahlzeiten ausgezahlt, wie das deine ZDS regelt, erfrag einfach mal.