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    • CommentAuthordenyo
    • CommentTimeDec 30th 2009
     
    Hallo,

    diese Frage beschäftigt mich gerade sehr und ich wollte wissen, inwiefern diese Anordnung anzunehmen ist, bzw ob sie überhaupt rechtens ist.

    Der Zivildienstleistende hat seine Tagesschicht bereits abgearbeitet und hat Feierabend gemacht. Beim Verlassen der ZDS wird ihm angeordnet in 3 Stunden noch einmal zu kommen, da noch Patienten abgeholt werden müssen um diese Zeit und die Spätschicht es nicht alleine schafft.

    Ich habe mich bereits durchgelesen im Arbeitsrecht und auf den BAZ Seiten aber keine simple Antwort auf diese Frage gefunden. Laut Arbeitsrecht müssen im Fahrdienst 10 Stunden zwischen den Schichten liegen. Wenn ich jetzt bereits meine Schicht für den Tag erledigt habe, ist dann meine ZDS dazu befugt mich für den Tag nochmal zur Arbeit anzuordnen ?

    Lg
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeDec 30th 2009
     
    Höchstarbeitszeit/Tag: 10 Stunden
    Überstunden: Überstunden dürfen ab dem 4. Dienstmonat angeordnet werden, soweit sie dienstlich notwendig und unabweisbar sind (Leitfaden D 3 Nummer 3.1.1 fortfolgende).
    • CommentAuthordenyo
    • CommentTimeDec 30th 2009
     
    Ja demnach wäre die Arbeit bis 16 Uhr gewesen und das hätte sowieso nicht erfüllt werden können. Oder hat die ZDS das recht dich nach 8 1/2 std in eine 3 Stündige Pause zu schicken um dich dann wieder ranzuholen zu einem späteren Zeitpunkt ?
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJan 2nd 2010
     
    Dein Arbeitgeber - in diesem Fall die ZDS ist verpflichetet zu überwachen das du deine Pausenzeiten einhälst, wenn es sein muss per anordnung einer Pause, ich denke also deine ZDS ist im recht. Wenn du es 1000%ig wissen willst ruf mal deinen Regio an....