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    • CommentAuthorangrusa
    • CommentTimeDec 6th 2009
     
    Hallo,
    habe bis Ende August diesen Jahres Zivildienst geleistet und habe zwei Fragen zur Zivildienstüberwachung, hab bisher noch keine Antwort gefunden.

    1. Man muss ja den neuen Wohnort mitteilen, wenn man umzieht, außer man meldet sich innerhalb der ersten Woche in der neuen Stadt an, wie es sowieso vorgeschrieben ist. Habe mich rechtzeitig angemeldet, jetzt kam aber immer noch Post vom BAZ an meine alte Adresse. (Umzug und Anmeldung sind jetzt ca. 2 Monate her) Hab ich irgendwas vergessen?

    2. Muss man dem BAZ auch mitteilen, wenn man ein Studium beginnt?

    Viele Grüße
    angrusa
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeDec 6th 2009
     
    hi, eigentlich reicht die ummeldung aus.....
    aber wenn du noch in Schriftverkehrt mit dem BAZ hast schreib denen doch nen kurzen brief das sich deine adresse geändert hat.

    Wenn du deinen dienst vollständig abgeleistet hast musst du ein studium nichtmehr beim baz melden.
    • CommentAuthorjodasch
    • CommentTimeDec 14th 2009
     
    Wieso wird man eigentlich noch nach Beendigung des Dienstes vom BAZ überwacht???...und vor allem wie lange???
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeDec 14th 2009
     
    Zivildienstgesetz (ZDG)
    § 23 Zivildienstüberwachung
    (1) Die anerkannten Kriegsdienstverweigerer unterliegen der Zivildienstüberwachung. Diese endet mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollendet haben. [...]

    Das ganze ist analog zur zur Wehrüberwachung. Wenn im Verteidigungsfall die ganzen "ausgebildeten" WDL und ZDL für die Verteidigung der demokratischen und sozialen Grundordung und des Vaterlandes heranzuziehen.
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeDec 16th 2009
     
    Eigentlich ja blödsinn. Was sollen denn die ZDL im verteidigungsfall machen ?

    Ahhhh die Russen greifen an. Los wir brauchen einen Hausmeister im Kindergarten, dann wird alles wieder gut!