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    • CommentAuthorVladi
    • CommentTimeNov 26th 2009 bearbeitet
     
    Hallo!

    folgendes:
    Ich arbeite in der ISB (individuelle schwerstbehinderten betreuung) und bin eine woche lang komplett von morgens bis abends bei meinem patienen, dass da viele überstunden anfallen dürfte klar sein. und deswegen hab ich nach so einer arbeitswoche auch eine komplette woche frei, um diese stunden abzubauen.

    ich habe nun meinen urlaub beantragt (zur weihnachtszeit) ,der wurde mir zwar auch genehmigt.
    allerdings in einer woche in der ich sowieso frei hab und diese überstunden abbaue.

    jetzt weiß ich leider nicht, wie das rechtlich abgesichert ist, ich mein können die das einfach so machen?!
    dadurch verschenke ich ja im prinzip meine urlaubstage und das geht doch nun wirklich nicht,oder?


    P.S. den neuen dienstplan mit den arbeitszeiten habe ich erst bekommen nachdem mir der urlaub genehmigt wurde.
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeNov 26th 2009 bearbeitet
     
    ja dann buch den urlaub wieder um ? sag du willst doch keinen machen ?
    wo is das problem ?

    oder du nimmst den urlaub und bestehst darauf das du den zeitausgleich zu anderer zeit bekommst.
    (mal 2 wochen frei statt einer)
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeNov 26th 2009
     
    Ehrlich, ruf mal deinen Regio an, das is ne so Detailierte Frage, die kann dir denke wenn dann nur der beantworten....

    LG
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeNov 26th 2009
     
    dürfen die das überhaupt ?? also einen ne ganze woche arbeiten lassen von morgens bis abends ? da müssten ja dann schon mehr als 60stunden zusammenkommen...
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeNov 28th 2009
     
    das is ne bsonderes sache in der intensivbetreuung.... wenn der betreute pennt kannste ja auch pennen.... du bist halt nur immer da wenn was is....