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    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeNov 17th 2009
     
    Hallo,

    ich hab jetzt mal folgendes. ich habe ne eigene wohnung. und fange am 1.1.2010 meinen zivi an.
    im einberufungsvorschlag wurde angekreuzt das die mir ne wohnung stellen. (hatte damals noch keine eigene)
    naja nun hab ich eben angerufen, und die meinte wäre kein thema wenn ich dann zuhause schlafe, die geben mir dann halt ne mündliche heimschlaferlaubnis.
    wenn ich jetzt aber bei der USB angeb, das ich kein heimschläfer bin (weil die stellen ja ne wohnung), kann das dann nachteile für mich haben ???
    also nich das ich irgendwann das geld zurückzahlen muss oder sowas...
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeNov 17th 2009
     
    Wenn du keine Heimschlaferlaubnis hast dann zahlt die USB nix!!!!
    Reich einen förmlichen Antrag auf erteilung der Heimschlaferlaubnis ein und dann lass den absegnen....

    LG
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeNov 17th 2009
     
    wie die zahlt dann nix ?
    die können doch nicht von mir erwarten das ich meine wohnung aufgebe und meine möbel etc. auf die straße stelle nur weil die zivi stelle eine unterkunft stellt ???

    ich dachte irgendwie die ganze zeit die usb zahlt wenn die zivi stelle eine unterkunft stellt und eine eigene wohnung besteht ??? muss mich da nochmal schlau machen.
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeNov 17th 2009
     
    "Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes" (Stand: September 2006), Abschnitt F 7, Nr. 2.2.2, im Fall der Einberufung ohne Anordnung zum Wohnen in einer dienstlichen Unterkunft, also mit sog. "Heimschlaferlaubnis", hat der zivildienstleistende in der Regel Anspruch auf Erstattung der Miet- und Mietnebenkosten für seine private Unterkunft gegen die Beschäftigungsstelle.

    ----heißt doch wenn ich eine heimschlaferlaubnis bekomme, dann muss die zivi stelle zahlen!
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeNov 17th 2009
     
    kann mir das nochmal einer langsam erklären ?

    -ich hab eigene wohnung (weniger als 6monate)

    wer bezahlt dann unter welchen voraussetzungen was ????

    danke, bin grade verwirrt
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeNov 20th 2009
     
    Versuchs bei der USB wenn die nicht zahlt dann muss die dienststelle zahlen....
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeNov 23rd 2009
     
    ja so werd ich das mal machen. vordrucke hab ich schon =)