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    • CommentAuthorjayfen
    • CommentTimeAug 23rd 2007
     
    Hallo,
    bin für meinen Zivildienst aus nähe Hamburg nach Berlin gezogen. Meine Dienststelle bietet keine dienstliche Unterkunft an und somit habe ich mir ein Zimmer in einer WG genommen. Das wird von der Unterhaltsicherungsbehörde aus meiner Heimmatregion mit 100% übernommen. In meinen Einberufungsbescheid steht jedoch dass ich verpflichtet bin in der dienstlichen Unterkunft zu wohnen. Habe das mit meiner Dienstelle geklärt und habe jetzt vom BAZ eine Genehmigung als Heimschläfer in Berlin erhalten. Würde ich einer dienstlichen Unterkunft in der Dienstelle wohnen, würde ich den Mobilätszuschlag bekommen. Das wären immerhin fast 200Euro bei der Entfernung. Da ich jetzt aber ein Zimmer angemietet habe will mir meine Diensstelle keinen Mobilitätszuschlag zahlen. Es macht doch aber überhaupt keinen Unterschied, ob ich in der WG oder der dienstlichen Unterkunft schlafe,oder? Muss ich das jetzt so hinnehmen?Was kann ich tun?
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeAug 23rd 2007
     
    Im Prinzip macht es keinen Unterschied, jedoch da du nun Heimschläfer in Berlin bist erhälst du keinen Mobilitätszuschlag mehr. Die Entfernung wird immer von "Heimschlafplatz" zur Dienststelle berechnet, was bei dir wohl jetzt nur wenige Kilometer sind.
    Die angemietete WG ist für das BAZ dein erster Wohnsitz und nicht dein Zuhause in Hamburg.
    Ich denke in deinem Fall musst du das leider so hinnehmen.
    • CommentAuthorjayfen
    • CommentTimeAug 23rd 2007
     
    Danke für die schnelle Antwort.Ich habe da jedoch noch ein weiteres Problem.Für die Unterhaltssicherungsbehörde ist es wichtig, dass ich in Hamburg meinen Hauptwohnsitz habe. Ansonsten muss ich hier in Berlin den Unterhalt beantragen. Die würden mir jedoch nur 70% erstatten, weil ich vorher keine 6 Monate eigenständig gewohnt habe. Warum kann man die Wohnung in Berlin denn nicht als dienstliche Unterkunft laufen lassen?Ist im Prinzip genau das Gleiche wie eine Wohnung im Altenheim. Wurde mir vorher von der Unterhaltsicherungsbehörde auch so erzählt, dass es da keine weitern Probleme gibt!? Versteh wirklich nicht warum das jetzt ein Unterschied ist. Scheint mir eher ein Weg zu sein um Geld zu sparen:-(
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeAug 23rd 2007
     
    Also mal grundsätzlich erhälst du keinen Mobilitätszuschlag, da du den Status Heimschläfer hast. Um Mobilitätszuschlag zu bekommen mus der Punkt "das Wohnen in einer dienstlichen Unterkunft schriftlich angeordnet ist" erfüllt sein.

    Das die angemietete Wohnung als dienstliche Unterkunft laufen kann, war mir bisher noch nicht bekannt. Aber wenn dir das die Unterhaltssicherungsbehörde sagt, sollte das schon stimmen. Würde sich bei deinem Unterhalt etwas ändern, wenn du dem BAZ einfach meldest dass du in der dienstlichen Unterkunft wohnst?
    Denn wenn dir die Unterhaltssicherungsbehörde erzählt, das würde dann als dienstliche Unterkunft laufen, dann bist du ja kein Heimschläfer.
    • CommentAuthorjayfen
    • CommentTimeAug 23rd 2007
     
    ich denke das geht nicht, da ja erst fehlerhafterweise eine Dienstliche Unterkunft vom BAZ angeordnet wurde. Dann wurde von meiner Dienststelle dem BAZ gemeldet, dass keine dienstliche Unterkunft angeboten werden kann. Und jetzt bin ich Heimschläfer in Berlin obwohl das vorher alles anders abgesprochen war. Meinst du ich kann das irgendwie rückgängig machen?Hab halt schiss dass die Unterhaltsicherungsbehörde nicht zahlt und ich auf den ganzen Unkosten sitzen bleibe. Ausserdem würde ich gerne den Zuschlag mitnehmen, Kann ja auch kein geld scheissen...
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeAug 23rd 2007
     
    Also ich würde nun folgendes machen:

    Unterhaltssicherungsbehörde anrufen und fragen ob weiterhin gezahlt wird wenn du kein Heimschläfer mehr in Berlin bist, sondern das als dienstliche Unterkunft gilt.

    Wenn ja, dann würde ich als nächstes beim BAZ anrufen und sagen, dass du kein Heimschläfer bist sondern in der dienstlichen Unterkunft wohnst.

    So würdest du nichts kaputt machen...
    • CommentAuthorjayfen
    • CommentTimeSep 7th 2007
     
    Hallo,

    habe mich nocheinmal ein bisschen um den Mobilitätszuschlag gekümmert...bekomm eigentlich nur 70 Euro Zuschlag für eine Umweltkarte,aber mitlerweile bekomm ich da auch noch den mobilitätszuschlag oben drauf.D.h. insgesamt um die 250 Euro mehr, obwohl ich eigentlich gar nichts bekommen sollte. Heisst jetzt: Bei ihnen ist es ein Sonderfall und es muss beides gewährt werden. Hat mich sehr gefreut, kann ja als zivi auch kein geld scheißen. Aber trotzdem danke für die Infos hier. Wie siehts eigentlich mit dem Urlaubsgeld aus?Was steht mir zu und wann?Kriegt man das wenn man Urlaub nimmt?Auch nur bei einem tag,oder kriegt man irgendwann alles ausgezahlt?

    mfg fabian
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeSep 7th 2007
     
    Welches Urlaubsgeld meinst du denn? als Zivi bekommt man kein Urlaubsgeld, jedoch wird einem der Sold+Zusätze ganz normal weiterbezahlt. Die Urlaubstage die du hast sind rein geldlich mit deinen bisherigen freiten Tagen zu vergleichen.
    • CommentAuthorStefan
    • CommentTimeOct 3rd 2007
     
    Hi,

    Ich hab auch eine Dienststelle in Berlin angenommen in der Annahme dass ich einen Mobilitätszuschlag bekomme komme ursprünglich aus dem Rheinland. Ich hab vorher drei Jahre alleine gewohnt. Mir wurde keine Dienstliche Unterkunft angeboten sprich ich muss mir hier eine Wohnung nehmen. Kann mir einer sagen was genau ich machen muss und welche Unterlagen ich brauche um diesen Mobilitätszuschlag zubekommen denn die 200 euro waren eigentlich eingepalnt und ich wollte nicht finanziell schlechter dastehen mit Zivi als ohne, weil bei mir durch den Zivi meine Waisenrente wegfällt.

    Danke schon mal im vorraus und ne schnelle Antwort wäre mehr als geil

    Gruß Stefan
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeOct 3rd 2007
     
    Um den Mobilitätszuschlag zu bekommen müssen drei Dinge eintreffen:
    - Wohnen in der dienstlichen Unterkunft muss angeordnet sein
    - Entfernung zwischen dienstlicher Unterkunft und Wohnort mehr als 30km
    - Anspruch auf Geld und Sachbezüge muss bestehen.

    Bei dir kommt es nun drauf an. "Wohnort ist der Ort, in dem der Dienstleistende vor seiner Einberufung mit seiner Wohnung gemeldet ist" Zitat aus dem Zivildienst Leitfaden.
    Um den Mobilitätsschlag zu bekommen müsstest du nach meinem Verständnis nach der Einberufung die Wohnung wechseln. Der Wechsel muss aber trotzdem der Dienststelle mitgeteilt werden.
    (Die ganze Thematik rund um den Mobilitätszuschlag wird im Leitfaden unter F9 näher erläutert.)

    Eine große Bürokratie rund um den Mobilitätszuschlag gibt es nicht. Du siehst ihn mehr oder weniger automatisch auf deiner Soldabrechnung dann.