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    • CommentAuthorPeterF
    • CommentTimeNov 13th 2009 bearbeitet
     
    Hallo!

    Alle Zivis in unserer Diesntstelle waren nun schon jeweils eine Woche auf einer Schulung, die vom Bundesamt angeordnet wurde. Nun wollten wir unseren Antrag auf Reisekostenerstattung unserem Dienststellenleiter geben, woraufhin er gesagt hat, dass das ihn nichts angeht, weil die Schulung vom Bundesamt angeordnet wurde und nicht von ihm/ unserem Arbeitgeber. Wir sollen nun die Kosten beim Bundesamt zurückfordern, was aber mit dem Formular, welches ich habe, schlecht möglich ist, da darauf gleich der Erhalt bestätigt wird.

    Gruß
    PeterF
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeNov 13th 2009
     
    Hallo Peter,
    hab grad auf der Seite des BAZ folgendes gefunden:

    ---

    Für die Hin- und Rückreise können die Zivildienstleistenden mit dem Dienstausweis bei der Deutschen Bahn AG Fahrkarten der niedrigsten Wagenklasse mit 25 % Ermäßigung kaufen.

    Sie erhalten dafür in jedem Fall eine Erstattung nach dem Bundesreisekostengesetz. Die Abrechnung wird durch die Zivildienststelle durchgeführt.

    Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des

    Referates I 3
    Aufgabenbereich Bildung und Ausbildung

    Telefon: 0221 3673-1327

    ---

    Ansonsten kanns du deine Dienststelle noch auf den Leitfaden Abschnitt F 11 hinweisen.

    LG