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    • CommentAuthormrtn
    • CommentTimeNov 6th 2009
     
    was heißt es eigentlich genau, dass ich "verpflichtet" bin an der gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen?!
    nach langem hin und her muss ich seit neustem doch alle mahlzeiten einnehmen und bekomme mein frühstück und abendbrot nicht mehr ausgezahlt.

    jetzt mein problem: wenn ich spätschicht habe, dann habe ich von 9:45 bis 18:30 dienst. abendbrot gibts es dann ab 18:15. das abendbrot liegt also in meiner dienstzeit und ich bin "verpflichtet" daran teilzunehmen.
    da ich es aber wirklich nicht einsehe, wegen schlechtem essen noch weitere 15min länger zu bleiben, anstatt zu hause warm und lecker zu essen, geh ich punkt 18:15 vom gelände und fahre nach hause.
    da ich dann auch kein abendbrot gegessen habe, habe ich es natürlich auch nicht in meinem abreitszeitennachweis vermerkt.

    heute durfte ich dann zur personalchefin und wurde deswegen blöd angemacht. ich habe angeblich eine "diensvorschrift nicht beachtet" und habe beim nächsten vergehen mit einem disziplinarverfahren zu rechnen. ich konnte mir das lachen wirklich nur ganz schwer verkneifen, als ich das gehört habe. entweder die haben alles falsch verstanden, oder die wollen mich total auf den arm nehmen.

    bin ich jetzt dazu verpflichtet, von 18:15 bis 18:30 (als ob... bis man da sein essen zusammen hat, ist es 18:45) in der kantine meine zeit abzusitzen, oder was?! wenn ich keinen appetit habe, dann gehe ich halt auch nichts essen. außerdem ist diese zeit meine pausenzeit und die darf ich doch wohl gestalten wie ich will.

    was sagt die rechtslage dazu?!
    und btw: was würde mich bei so einem disziplinarverfahren eigentlich erwarten?! geldstrafe? arrest? oder bekomme ich mittags keinen nachtisch mehr?

    danke im vorraus.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeNov 8th 2009
     
    Das ist ne gute Frage...

    Deine Vorgesetzte hat aber (leider) recht, dass du gegen deine Dienstpflichten verstoßen hast als du dich von der Gemeinschaftsverpflegung entfernt hast. (Tolles Amtsdeutsch oder? :D )

    Im Leitfaden steht nichts, dass du, wenn du keinen Dienst hast nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen musst.
    Argumentier doch deiner Dienststelle gegenüber so:

    Sie wissen wann du Dienstschluss hast -> Sie können planen ob du da isst oder nicht bzw. Sie können dich einfach am Morgen fragen -> Sie können einplanen ob du da bist -> wenn du nicht da bist sparen sie Geld (klappt meißtens)

    zum Disziplinarverfahren....
    das is unterschiedlich, leider zeigt sich meißtens dass die Regionalbetreuer die diese Verfahren in erster Instanz leiten meißt der Argumentation der ZDS an. Ereilen kann dich da ne Geldstrafe, anordung von dienstlicher Unterkunft mit zusätzlichem Nachtausgangsverbot (wenn deine Deinststelle eine dienstliche Unterkunft stellen kann... Nachtausgangsverbot= von 22h bis 6h in der Unterkunft)....

    Ansonsten ruf mal deinen Regio direkt an....

    LG
    • CommentAuthormrtn
    • CommentTimeNov 8th 2009
     
    Na wie habt ihr das denn gemacht, wenn ihr mal keinen Hunger hattet ?! Seid ihr dann trotzdem hingegangen und habt aus dem Fenster geguckt, oder habt ihr euch das Essen reingezwungen, weil es halt "Pflicht" ist ?!
    Die Zeit ist ja nun wirklich meine Pausenzeit und da kann ich doch wohl machen was ich will.
    Meine Dienststelle agiert so willkürlich und nicht nachvollziehbar, dass ich echt nicht mehr weiß, wo ich stehe.
    Wie ich aber von anderen Zivis erfahren habe, die ihren Dienst schon abgeschlossen haben, droht die Dienststelle gerne um ihre Interessen durchzusetzen.
    Anscheinend ist es bei denen auch bei Drohungen geblieben. Aber darauf will ich mich ungern verlassen.

    Soll ich in Zukunft einfach auf dem Zettel angeben, dass ich Abendbrot gegessen habe und dann trotzdem gehen, oder ist das noch schlimmer ?! Es kann doch nicht sein, dass wegen so einem Kindergartenkram da so ein Theater gemacht wird. Es ist ja nicht so, dass ich mein Abendbrot nicht esse und dann verlange, dass ich dafür meinen Ausgleich bekomme.

    Ich habe auch keine Lust meinen Regionalbetreuer schon wieder zu kontaktieren, da meine einfache Frage an Ihn letztens mit einem unangekündigten Gespräch mit Ihm, der Personalchefin und mir endete.
    D.h. ich frage Ihn etwas und anstatt mir zu antworten, geht er lieber direkt zu der Dienststelle und fragt da nach. Da war ich auch erst mal bedient.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeNov 8th 2009
     
    Naja wenn du deinen Regio nicht fragen willst schreib nen Mail ans BAZ... :D

    Naja ich hatte nur Mittagessen in der Dienststelle.... weil die Anderen Zeiten ausserhalb meines Dienstes fielen und meine Dienststelle dann gesagt hat, ich könnte mir das aussuchen, und da nehm ich doch lieber das Geld :D

    LG
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeNov 9th 2009
     
    hmm ich denke mal wenn du "pause" hast, kannst ja nicht einfach heim gehen und dann nicht mehr wieder kommen. Pause heißt ja du bist kurz weg und kommst nochmal wieder.
    also könntest du praktisch von 18.15 - 18.30 irgendwo spazieren gehen und dann nochmal zur arbeit und tschö sagen, is dumm, aber so is meiner meinung nach eine pause zu verstehen.
    zum essen können die dich nicht zwingen. das ist mal klar.

    und da du dich ja anscheinend nicht so mit der chefin verstehst, wird dir auch nicht viel anderes übrig bleiben.