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    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeOct 16th 2009
     
    Hallo,

    ich hab gestern vormittag alles für mein zivildienst unterschrieben. dabei wurde mir eine dienstliche unterkunft angeordnet. ich bemühe mich allerdings zur zeit um eine eigene wohnung, und evtl. hab ich auch eine gefunden ab 01.11.
    (zivi beginnt 01.01.2010).

    jetzt mal folgende fragen:

    -meine wohnung wäre näher an der arbeit als dienstliche unterkunft, kann man mich dann trotzdem zwingen in der dienstlichen unterkunft zu wohnen?
    -bis wann muss ich der zivi-stelle anzeigen das ich ne eigene wohnung miete?
    -bekomme ich trotzdem wohngeld für meine eigene wohnung?
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeOct 16th 2009
     
    1. Ja, die dienstliche Unterkunft ist im zweifelsfall verpflichtend!
    2. Das musst du bei Dienstantritt tun, vllt nehmen sie auch, wenn dus vorher machst und sie einverstanden sind, die Dienstliche Unterkunft zurück und erteilen Heimschlaferlaubnis....
    3. das sollteste mal mit der Unterhaltssicherungsbehörde abklären....
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeOct 26th 2009 bearbeitet
     
    also mietvertrag ist jetzt unterschrieben, ich zieh diese woche ein.
    bei der USB is nie einer da... also von denen noch keine ahnung was da kommt.

    ähm aber mal ne andere frage, wenn ich ne dienstunterkunft habe, dürfen die mir dann vorschreiben wann ich im bett sein muss und sone scherze ? weil kann ja nicht sein das die mir sagen wann ich zuhause sein muss.... bin alt genug!
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeOct 27th 2009
     
    Freu dich schon mal auf deinen Einführungslehrgang... da werden solche sachen thematisiert... :D

    naja jedenfalls können die dir zwar nicht vorschreiben wann duim bett sein musst, aber unter bestimmten umständen können sie dir vorschreiben in welcher zeit du in deiner unterkunft sein musst. Das dürfen sie auch überprüfen!

    LG
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeOct 28th 2009
     
    is ja behindert! komm ich mir ja vor als wenn ich wieder 12 wäre und mutti sagt ich muss um 8 wieder zuhause sein.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeOct 30th 2009
     
    Also ich habs grade gefunden.... Leitfaden E10....

    Es wird unterschieden zwischen Freiem Ausgang, Nachtausgang und Wochenendausgang:

    Freier Ausgang steht dem Zivildienstleistenden ohne gesonderte Genehmigung nach Dienstende bis 23.00 Uhr (Beginn der Nachtruhe) zu. (Einschränkung oder Entziehung des freien Ausgangs ist nur aufgrund ärztlicher Verordnung oder einer Disziplinarmaßnahme nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 ZDG (Ausgangsbeschränkung) zulässig, es sei denn, man ist zum Dienst eingeteilt.)

    "Nachtausgang und Wochenendausgang gewähren die Vorgesetzten nach pflichtgemäßem Ermessen allgemein für alle Zivildienstleistenden der Dienststelle oder für einzelne von ihnen auf Widerruf formlos. Von dieser Möglichkeit kann Gebrauch gemacht werden, soweit und solange die dienstlichen Erfordernisse dies zulassen und keine Störungen im Gemeinschaftsleben (z.B. der Nachtruhe anderer) auftreten. Als Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Disziplin kann der Nachtausgang und/oder Wochenendausgang befristet gesperrt werden (s. Abschnitt C 5).
    Nachtausgang wird während der Dauer der Dienstunfähigkeit nicht gewährt. Während dieser Zeit hat sich der Zivildienstleistende von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr in seiner dienstlichen Unterkunft oder in seiner Wohnung (als Heimschläfer oder bei Reiseunfähigkeit) aufzuhalten." (live from Leitfaden)