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    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeOct 13th 2009
     
    Gericht: BVerwG 6. Senat
    Entscheidungsdatum: 18.04.2007
    Aktenzeichen: 6 C 25/06

    wenn ihr den mietvertrag zum (Beispiel) 1.6. schließt, und der zivildienst am 1.6. beginnt. dann habt ihr trotzdem anspruch auf mietbeihilfe von der USB. weil der zivi ja nach 0.00uhr anfängt, das mietverhältnis aber um 0.00uhr beginnt.
    d.h. ihr habt das mietverhältnis paar stunden vor dem zivibeginn gehabt und somit gibt´s geld ^^