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    • CommentAuthormrtn
    • CommentTimeOct 10th 2009
     
    "Leistet der Dienstleistende im Rahmen der regelmäßigen oder der verlängerten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit an einem Sonntag (einschließlich Oster-/Pfingstsonntag) Dienst, so erhält er hierfür keinen Freizeitausgleich. Es muss aber innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag an einem Werktag gewährt werden (§ 11 Abs. 3 Satz 1 ArbZG). Grundsätzlich müssen mindestens fünfzehn Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG)."

    ich habe laut dienstplan alle zwei wochen wochenenddienst (sa+so).
    steht mir jetzt dieser ruhetag zu?!

    ich glaube nämlich mehr und mehr, dass meine dienststelle (bzw die chefetage) die rechte von uns zivis nicht kennt, bzw sie bewusst missachtet.
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeOct 12th 2009
     
    ja du hast ein recht auf einen ruhetag an einem werktag. steht doch oben drin ^^
    • CommentAuthorTzumao
    • CommentTimeOct 27th 2009
     
    Auch ich habe eine Frage zu dem Thema, und zwar geht es um folgendes:

    Ich habe eine 40 Stunden Woche, allerdings arbeite ich nur 5 Tage die Woche jeweils 6 einhalb Stunden am Tag sowie jedes 3. Wochenende 20 Stunden, wodurch sich bei mir schon nach einem Monat knapp 30 Minusstunden anhäufen.
    Diese soll ich jetzt an meinem Ersatzruhetag nach dem Wochenenddienst ausgleichen.

    Ist es wirklich möglich (bzw. legal), dass der Ersatzruhetag wegen Minusstunden gestrichen wird?
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeOct 28th 2009
     
    ähm theoretisch schon, du kannst aber drauf bestehen das du deine 40 stunden woche arbeitest.
    • CommentAuthorTzumao
    • CommentTimeOct 31st 2009
     
    Auf welchen Artikel müsste ich da verweisen?
    Diese 32,5 Stunden + 7,5 Minusstunden Woche arbeitet in meiner Zivildienststelle jeder vollzeitbeschäftigte Angestellte.


    Alles was ich gefunden habe ist:

    ""Minusstunden" können nur entstehen, wenn in der Dienststelle unterschiedliche tägliche oder wöchentliche Arbeitszeiten üblich sind. Hier müssen innerhalb von zwei Monaten die Minusstunden ausgeglichen werden,..."

    und frage mich gerade ob das diese Regelung erlaubt.
    Ich habe einen Wechsel zwischen Früh- und Spätschicht (die gleich lang sind) und jedes 3. Wochenende Dienst, weshalb schon von "unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitsszeiten" die Rede sein kann.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeNov 1st 2009
     
    Ganz ehrlich würde ich dir raten mich mit deinem Regio anzurufen und das abzuklären..... wir sind ja alles keine experten...