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    • CommentAuthorMilkaKuhXXL
    • CommentTimeOct 4th 2009
     
    Hallo Leute, ich hoffe ich könnt mir mal ein wenig helfen.

    Ich bin mit 18 gemustert wurden (T2) und habe vor kürzerer Zeit KDV-Antrag gestellt, welcher auch anerkannt wurde. Zu der Zeit ging ich davon aus, in meinem Betrieb wo ich eine Ausbildung mache, nicht übernommen zu werden (KFZ-Mech) wegen der momentanen Auftragslage und so.

    Vor 2 Wochen sagte mir mein Chef nun, dass es gute Chancen gibt übernommen zu werden und er fragte mich nach meinen Vorstellungen. Dann sagte ich ihm halt dass ich interessiert bin an der Stelle. Allerdings konnte er mir nichts festes zusagen halt nur die Chance....
    Ich habe im Januar meine Prüfung und meine Ausbildung endet am 31.Januar Also könnte ich doch zum 1.2. einberufen werden oder ?

    Jetzt weiß ich nicht so recht was ich machen soll. Wie läuft das wenn ich jetzt einen befristeten Vertrag von 6 Monaten bekommen würde und dann aber zum Zivi einberufen werde. Könnte ich freigestellt werden oder müsste ich meinen Zivi ableisten ? Und wenn ich zurückgestellt werden könnte, wie lange wäre das ?

    Und sollte ich mir schon mal eine Zivi stelle suchen, damit ich im fall des falles eine habe ?

    Denn ich überlege einen anderen weg zu gehen und mich Weiterbilden zu lassen im Bereich Windkraftenergie

    Hoffe ihr könnt mir helfen. Schonmal vielen dank
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeOct 4th 2009 bearbeitet
     
    hi, erstmal hgw das du vllt übernommen werden kannst, das is in der momentanen Situation nicht oft der fall....

    du kannst versuchen dich nochmal zurückstellen zu lassen... sollte das BAZ dich dennoch einziehen wollen, hast du die möglichkeit dir einen Stelle zu dem Termin den du haben möchtest zu suchen (also z.B. zum 1.7.)
    ausserdem hat dein Arbeitgeber die möglichkeit dich als unabkömmlich zu beantragen, also das er nicht auf dich verzichten kann, quatsch einfach mit ihm drüber.... ihr werdet schon was finden,....

    Wenn du eingezogen wirst, darf dein Arbeitgeber dich nicht mehr - oder nur schwerer - kündigen! aber ein befristeter Arbeitsvertrag läuft auch während des ZD aus (Bsp: Beginn ZD 1.1. ende arbeitsvertrag 1.5. ende ZD:30.9. -> keine Arbeitssetlle hinterher)


    LG