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    • CommentAuthorVladi
    • CommentTimeSep 21st 2009
     
    Hallo zusammen!

    ich absolviere seit ca. 3 Monaten meinen Zivildienst hier in Köln.
    Mein Heimatort liegt ca. 320km entfernt und dort bin ich auch noch gemeldet.
    Zum Dienstantritt wurde mir hier in Köln eine dienstliche Unterkunft angeordnet, in der ich zur Zeit auch noch wohne.
    Allerdings würde ich aus dieser dienstlichen Unterkunft ausziehen und mir ein Wg Zimmer suchen!
    Die Gründe hierfür sind zum einen die schlechte,teils defekte einrichtung (anscheinend waren die Zivigenerationen vor mir nicht so "sauber" ^^ ) und zum Anderen, würde die Dienstelle über kurz oder lang noch einen 2. Zivildienstleistenden in dieses Ein-ZImmer Appartment stecken, das heißt ich müsste mir gut 20m² mit einer unbekannten Person teilen.

    Ich bekomme den Mobilitätszuschlag für die 320km² Entfernung zu meinem Heimatort in dem ich auch noch gemeldet bin und das auch bleibe.

    Nun zu meiner Frage,da ich eine WG mit Freunden hier in Köln, also wo ich meinen Dienst verrichte, anmieten will, fällt dann der Mobilitätszuschlag weg?

    UNd die 2. Frage wäre: Meine Dienststelle hatte mir zu diesem Thema beteuert, dass ich nichts von der Unterhaltssicherungsbehörde erwarten solle, sprich dass ich keinen cent mietzuschuss kriege,was auch vollkommen in Ordnung wäre, wenn der Mobilitätszuschlag nicht wegfallen würde.
    Kann ich da entgegen den Aussagen meiner Dienststelle doch noch was "verlangen"?

    Ich hoffe auf eure Hilfe da, die ganze Angelegenheit ziemlich verwirrend ist und ich auf keinen Fall weiter in der dienstlichen Unterkunft wohnen will.
    Danke! ;)
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeSep 21st 2009 bearbeitet
     
    Frage 1: JA! Mobilitätszuschlag gibts nur wenn du ne Dienstliche Unterkunft angeordnet hatst...

    Frage 2: nein, von der USB bekommst du nur was wenn dus schon vor dem zivildienst eine wohnung hattest....

    Zum Ausziehen allgemein: Du bist als Zivi mit dienstlicher Unterkunft VERPFLICHTET in dieser Unterkunft zu schlafen, es sei denn dir ist Nachtausgang erteilt worden.... Die Zimmer größe ist nach den Zivi-Ansprüchen vollkommen ok... Die Größe der Wohnräume soll betragen bei Einbettzimmer 9 bis 13,5 qm und bei Zwei-, Drei- und Mehrbettzimmer 4,5 bis 6,75 qm pro Bett betragen (Auszug aus dem hier: http://www.zivildienst.de/Content/de/Downloads/Abt2Downloads/LFII-F7AnforderungRaumbedarfAusstattung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/LFII-F7AnforderungRaumbedarfAusstattung )

    Da deine Zivistelle dir aber die Miete bezahlen müsste wenn du ausziehst, werden sie es dir nicht genemigen....

    LG
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeSep 22nd 2009
     
    ach verdammt... wie sieht das denn aus wenn ich ne wohnung hab und noch ne dienstliche unterkunft beziehen muss? kann ja nich einfach meine wohnung dann aufgeben... mein ganzes zeug bekomm ich nich in ein 4,5m² zimmer!!!
    • CommentAuthorVladi
    • CommentTimeSep 22nd 2009
     
    hm.
    irgendwie scheint mir das selbst für die dienststelle nicht so klar zu sein,was wie passiert.
    jedenfalls hab ich den regionalbetreuer angerufen, der meinte,dass ich problemlos ausziehen könnte.

    Und versteh mich nicht falsch, die dienstliche Unterkunft ist ja angeordnet, da wohn ich ja seit 2 Monaten drin!
    Naja der Mietvertrag wird heute unterschrieben..^^
    mal sehen ob auf meiner nächsten abrechnung noch der mobilitätszuschlag dabei ist!