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    • CommentAuthorchilllphil
    • CommentTimeSep 7th 2009
     
    Guten Tag hallo!
    Durch einen Verwaltungsfehler wird mein Sold diesen Monat rückgebucht und ich bekomme ihn erst nächsten Monat am 15. ausgezahlt. Meine Frage ist ob im diesen Fall auch die normale Regelung gillt für den Sold den normalen Dispokreditsatz (meiner Bank 17,8%) zu verlangen? Würde mir ja eigentlich zustehen da ich das Geld schließlich für Anschaffung jeglicher Art benötige und so bei meiner Bank ins minus gerate!

    Dankeschön im vorraus!
    Philip
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeSep 7th 2009
     
    Hallo Philip,

    du hast ANSPRUCH darauf, dass dein Sold am 15. da ist!

    Aber nach dem Leitfaden F3.3.2 hat "bei verspäteter Auszahlung von Geld- und Sachbezügen [..] [der Zivildienstleistende] kein Anspruch auf Verzinsung [..]."