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    • CommentAuthorwhitey
    • CommentTimeSep 4th 2009
     
    Hallo,

    ich habe heute die Besoldungsliste bekommen und in ihr steht, dass ich für diesen Monat

    381,10€ bekomme.
    davon 7,41€ x Kalendertag (30) =222,30€

    Ich bekomme nur Teilverpflegung, obwohl ich Frühstück und Abendbrot zu Hause zu mir nehme und Mittagessen auch selber zubereite.
    Auf Anfrage von mir, warum ich nicht den doppelten Essenssatz bekomme, heißt es, dass das daran liegt, da ich für den doppelten Satz im Wohnheim, welches zur ZDS gehört, wohnen müsste und dann auf meine Mahlzeiten verzichten muss.
    Da ich zuHause wohne fällt das aus.
    Ist das richtig?
    Bekleidungsgeld stimmt.

    Keine Fahrtkostenerstattung!!!! (Muss ich wohl nocheinmal beantragen...)
    Und einmal Hinfahrt zu einer Untersuchung 15,40€

    Nun meine Fragen:

    Stimmt die Begründung meines Chefs zum Verpflegungsgeld? Wenn nicht, hat wer Infos für mich? Anwalt einschalten?
    Fahrtkostenerstattung müsste ich noch beantragen, sollte aber hoffentlich keine Probleme geben...

    Vielen Dank für eure Zeit!
    • CommentAuthormrtn
    • CommentTimeSep 6th 2009
     
    soweit ich weiß, gibt es den doppelten satz nur dann, wenn die dienststelle keine verpflegung stellen kann. steht ja auch so im soldrechner drin. dann kommt man ja auch auf diese 7,20€ pro tag.(?!)
    ich hab mich auch von frühstück und abendbrot befreien lassen und bekomme da zusammengrechnet ~4€ pro tag.

    ansonsten kannst du ja mal bei der baz anrufen und dein problem schildern. aber gleich mit anwalt zu kommen, wirkt sicher nicht so sympathisch.


    und wegen den fahrtkosten sollte es keine probleme geben. bei öffentlichen verkehrsmitteln sowieso nicht.
    ich fahre jeden tag mit meinem auto und bekomme 20cent pro kilometer. macht im monat für mich 211€ : D
    • CommentAuthorwhitey
    • CommentTimeSep 6th 2009
     
    die Sache ist aber die, dass es überhaupt keine Mahlzeiten für die Angestellten gibt.
    Deshalb verstehe ich nicht, wieso ich nicht den doppelten Satz bekommen sollte.
    Isst du Mittags in deiner ZDS?
    • CommentAuthormrtn
    • CommentTimeSep 6th 2009
     
    ja, ich esse mittag in der dienststelle. das essen ist auch abwechslungsreich und lecker und dann doch besser als eine selbstgemachte stulle oder so.
    ich wollte auch erst komplett die verpflegung ablehnen und dann lieber die 7,20 nehmen, aber die personalchefin hat dann mehr oder weniger von mir verlangt, dass ich zumindest das mittag in anspruch nehme.
    weil ich auch ab und zu personentransporte durchführe und sie dann nicht wollte, dass ich "umkippe", weil ich sonst den ganzen tag nichts esse würde.
    aber wahrscheinlich ist es eher die tatsache, dass sie dann noch mehr ausgaben wegen mir hätten.

    aber neben den 30minuten mittagspause hab ich oft nichts zu tun und kann zwischendurch auch was mitgebrachtes essen. das ist ganz praktisch und so brauch ich da nicht mit leerem magen rumrennen,

    ich bekomm mein erstes gehalt aber auch erst am 15ten und weiß daher auch nicht, wie viel ich nun letztendlich bekomme.
    hoffentlich gibt es keine bösen überraschungen.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeSep 7th 2009
     
    Hi,

    du müsstets den doppelten satz bekommen.... Siehe Leitfaden Abschnitt F6

    LG
    • CommentAuthorfelix
    • CommentTimeSep 7th 2009
     
    Du bekommst definitiv den doppelten Satz. Halte von dem Anwalt abstand. Als ZDL unterstehst du einer besonderen Gerichtsbarkeit. Bei Problemen wende dich deshalb nicht an einen Anwalt sondern an deinen Regionalbetreuer. - Is auch billiger^^
    • CommentAuthorwhitey
    • CommentTimeSep 9th 2009
     
    Ich könnte kotzen!!!
    Hier mein Antrag (bezogen "nur" aufs Fahrgeld):

    Sehr geehrte Frau xxxxxxx, (Sekretärin)

    Hiermit stelle ich einen Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung für den Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz.
    Dies beantrage ich sowohl für das XXX Senioren- Wohn- und Pflegezentrum XXXX, als auch dessen Außenstellen in Abhängigkeit, wo ich hinbeordert werde.

    Mit freundlichen Grüßen,

    XXX

    Darauf habe ich die außerordentlich "liebenswürdige" Antwort bekommen:

    Sehr geehrter Herr XXX,
    bezüglich Ihres Antrages an Frau XXX teile ich Ihnen wie folgt mit:
    1.
    Grundsätzlich darf ich Sie zukünftig bitten, formellen Anforderungen Rechnung zu tragen. Dazu zähle ich, dass Schreiben grundsätzlich mit einem Datum versehen werden und eigenhändig unterschrieben sind.

    2.
    Eine von Ihnen beantragte Fahrkostenrückerstattung ist im Sinne der gesetzlichen
    Möglichkeit der Gewährung eines Mobilitätszuschlages nicht gegeben, weil:
    a) die dafür vorgesehene Mindestentfernung 30 Kilometer zwischen Wohnort und Zivildienststelle nicht vorliegt und
    b) ein Mobilitätszuschlag wegen Ihres grundsätzlichen Einsatzes in Verbindung mit einer dienstlichen Unterkunft und der erteilten Heimschlaferlaubnis nicht in Frage kommt.

    Ich weise Sie darauf hin, dass zur Klärung derartiger Fragen auch die Regionalbetreuerin Frau Gretel XXX zur Verfügung steht (weitere Angaben siehe allgemeine Belehrung anlässlich des Dienstantritts).

    Mit freundlichen Grüßen
    XXX Geschäftsführer

    -----------
    Dienstliche Unterkunft?!

    Was sagt ihr???
    Ich wende mich jetzt mit Auszügen aus dem Leitfaden an meine Regionalbetreuerin...
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeSep 10th 2009
     
    Ähm die schmeißen da entweder versehentlich (oder absichtlich) den Mobilitätszuschlag durcheinander... solange du mehr als 2 km von zu Hause bis zur ZDS brauchst hast du anspruch auf Fahrkostenerstattung - dafür bekommen die nur nix vom BAZ ;)

    Mein Rat: Ruf deine Regio an und quatsch das mit der ab, die müsste sich dann an deine stelle wenden ;)

    LG
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeSep 10th 2009
     
    oh mann... wenn ich hier sowas schon immer lese, dann hab ich ja gar keine lust mehr auf zivildienst...