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    • CommentAuthorWebbi
    • CommentTimeSep 3rd 2009
     
    Also ich mit 22, ausgelernt in einem festen Arbeitsverhältniss, und soll am 1.10. meinen Zivildienst als Fahrer antreten.
    Seit dem 01.07.2009 beziehe ich eine Wohnung zusammen mit meiner Freundin.
    Jetzt war ich gerade heute bei der USB um Mietbeihilfe zu beantragen und die Dame
    meinte zu mir das ich nichts bekommen werde da die Wohnung weniger als 6 Monate besteht,
    und kein "Bedarfsfall" vorliegt.

    Jetzt ist meine Frage ob das denn stimmt, denn auf der offiziellen Zivildienstseite lese ich ganz andere Sachen
    wie zb. 70% der Miete der Rest zahlt die Dienststelle usw.
    • CommentAuthorfelix
    • CommentTimeSep 3rd 2009
     
    Das was in der Broschüre steht gilt für den Fall, dass du die Wohnung bereits 6 Monate vor Dienstantritt bezogen hast oder ein sogenannter Bedarfsfall besteht. - Die Dame hat Recht.
    • CommentAuthorfelix
    • CommentTimeSep 3rd 2009
     
    Sorry meinte vor Diensteintritt!
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeSep 4th 2009
     
    was ist denn ein bedarfsfall ?