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    • CommentAuthormistertwister
    • CommentTimeAug 31st 2009
     
    Hallo, ich möchte mich zunächst bei euch allen bedanken, dass es so eine Seite gibt :)

    Ich bin derzeit 22 Jahre alt und werde in einem Monat 23.
    Ich mache derzeit eine Lehre und bin am 31.01.2010 fertig.
    Ich werde ein halbes Jahr mindestens übernommen.
    Ich wurde T2 gemustert als ich 18 wurde und habe mit 20 einen Beinbruch erlitten.

    Nun meine Frage:
    Kann ich Nachgemustert werden, um auf eine Ausmusterung zuhoffen?
    Die ist mir wichtig, da ich evtl. einen festen Vertrag bekomme, oder eine Vertragsverlängerung....
    Ein Kollege sagte mir, dass ich das Einziehen häufig verschieben kann, um so zunächst auf meinen festen Vertrag zuhoffen, stimmt dies? Bis zu welchem Alter ist das möglich?

    Ich habe bisher nur schreiben bekommen, wo ich einen Nachweis schicken musste, dass ich derzeit eine Lehre mache und wie lange die gehen wird... Zählt das schon als eine Zurückstellung?
    Vielen Dank
    • CommentAuthorfelix
    • CommentTimeAug 31st 2009
     
    Eine Nachmusterung ist auf Antrag möglich und hier wohl auch sinnvoll.

    Des Weiteren kann versucht werden, dass du und dein Arbeitgeber einen Antrag auf Unabkömmlichkeit stellen. - Evtl. ist dann eine Zurückstellung möglich.
    • CommentAuthormistertwister
    • CommentTimeAug 31st 2009
     
    In welcher Hinsicht Unabkömmlichkeit ?
    Also ist es nicht ganz sicher, dass ich ausgemustert werde?
    • CommentAuthorNoobkilla
    • CommentTimeSep 1st 2009 bearbeitet
     
    Also erstmal weiß ja hier keiner wo schwer dein beinbruch war. wenn das ganze sauber verheilt ist und du keine beschwerden hast, dann ist es schon fraglich ob du ausgemustert wirst. natürlich spielen auch noch andere faktoren eine rolle (herz-kreislauf, etc).

    unabkömmlich bist du nur wenn der betrieb ohne dich nicht laufen könnte (z.B. du hast deine eigene firma, da können die dich ja nicht zum zivildienst zwingen weil du dich um die firma kümmern musst), das muss natürlich begründet und vom arbeitgeber bestätigt werden.

    für eine ausbildung wirst du 100% freigestellt. zumindest bis zu deren ende. (wenn du nicht schon extrem negativ beim baz aufgefallen bist, dann ist das so), was nach der ausbildung kommt weiß ich nicht, eigentlich dürftest ja nicht mehr weil du über 23 dann bist, aber da gibts auch irgendwelche ausnahmen und regeln.

    ruf doch mal beim baz an und lass dich mal aufklären.

    Gruß
    • CommentAuthorfelix
    • CommentTimeSep 3rd 2009
     
    Nach der Ausbildung dafst du bis zum 25. Lebensjahr gezogen werden.